Sinn und Zweck der Invalidenversicherung ist es, den Versicherten im Falle einer Invalidität finanziell abzusichern. Sie ist keine Pflichtversicherung, sondern kann auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Viele der Versicherungsunternehmen bieten die Invalidenversicherung an. Dass Unfälle trotz bestmöglicher Umsicht passieren können, ist ein bekannter Fakt. Eine der Folgen eines solchen Unfalles können die Invalidität und damit verbundene erhebliche finanzielle Engpässe sein. Das nicht mehr zu erzielende Einkommen kann für den einzelnen Existenz-gefährdend werden. Die Invalidenversicherung bietet hier den Versicherten einen umfassenden Schutz und sichert sie finanziell ab.
Trotz des umfangreichen Versicherungsschutzes wird diese Versicherung recht günstig angeboten. Die Versicherungsleistungen können innerhalb der Versicherungsunternehmen abweichen, aber die Grundversorgung des Versicherten und seiner Angehörigen ist bei allen Versicherungsformen gewährleistet. Dies kann entweder durch Zahlung einer monatlichen Rente, oder durch eine Einmalzahlung erfolgen. Die Kombination aus beiden Varianten ist durchaus möglich und nicht selten.
Mit der Einmalzahlung der Versicherungssumme können zunächst die notwendigen Maßnahmen und Anpassungen für den Invaliden finanziert werden. Es können Umbaumaßnahmen notwendig werden, die dem Invaliden ein Wohnen in den eigenen vier Wänden erst ermöglichen. Diese Kosten werden durch die Invalidenversicherung getragen. Die monatliche Rente gewährleistet danach die kontinuierliche Absicherung des Versicherten und seiner Angehörigen. Auch die Kosten für eine notwendige professionelle Hilfe und Pflege durch autorisiertes Pflegepersonal übernimmt die Versicherung.
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich einerseits nach der vereinbarten Versicherungssumme, andererseits nach den mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Leistungen. Bei Festlegung der monatlichen Rente sollte man berechnen, welcher Betrag zur Deckung der monatlichen Fixkosten notwendig ist, damit hier keine Engpässe entstehen können. Ein weiterer Faktor für die Prämienberechnung ist die Risikogruppe des Versicherungsnehmers. Bei einem Dachdecker ist beispielsweise das Invaliditätsrisiko wesentlich höher, als vergleichsweise bei der Sekretärin. Dieses sogenannte Kapitaldeckungsprinzip wird auch bei anderen Versicherungsformen für die Prämienberechnung zugrunde gelegt. Auch für Kinder oder Auszubildende kann eine Invalidenversicherung abgeschlossen werden. Diese liegen beitragsmäßig deutlich unter der Invaliditätsversicherung für Erwachsene.