Wenn Versicherte für ihr Fahrzeug die gesetzlich verpflichtende Kfz-Versicherung abschließen, werden sie nicht selten auch nach dem Abschluss der Insassenversicherung gefragt. Gerade für Fahrzeughalter, die z.B. in Fahrgemeinschaften andere Arbeitskollegen mitfahren lassen, ist die Abschluss einer solchen Versicherung zumindest zu überlegen. Sollte nämlich durch einen Verkehrsunfall ein Fahrzeuginsasse eine Verletzung davontragen, greift die Insassenunfallversicherung und zahlt im schlimmsten Fall die maximale Versicherungssumme.

Allerdings gibt es bei der Insassenunfallversicherung einige Besonderheiten zu beachten. Denn grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ist die Kfz-Haftpflichtversicherung desjenigen, der Schuld am Unfall trägt, im Zweifel also auch die des Fahrzeughalters. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann auch die Kosten der Krankenversicherung, etwaiger Lohnersatzkosten oder gar einer Rentenzahlung, sollte der Fahrzeuginsasse tatsächlich durch den Verkehrsunfall eine Erwerbsunfähigkeit davontragen.

In dem Zusammenhang stellt sich also nicht ganz zu Unrecht auch die Frage, ob der Abschluss einer Insassenversicherung überhaupt sinnvoll ist. Sie kostet schließlich je nach Versicherer an die 30,00 € im Jahr an Beitrag und leistet nur dann, sollte die Kfz-Haftpflicht nicht zur Zahlung verpflichtet sein. Das kann dann der Fall sein, sollte der Verkehrsunfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht worden sein wie beispielsweise ein Wildunfall. Auch bei Fußgängern oder Fahrradfahrern, die keine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und einen Unfall verursachen, übernimmt die Insassenunfallversicherung die Zahlung bis zur Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme. Diese wiederum ist nicht nur in der Höhe unterschiedlich, sondern der Fahrzeughalter kann aus zwei Versicherungssystemen wählen. Da ist zum einen das so genannte Pauschalsystem, bei dem jeder Platz im Fahrzeug versichert sind. Also genießt im Zweifel auch der Fahrer des eigenen Fahrzeugs Versicherungsschutz. Beim Platzsystem indes sind nur bestimmte Plätze im Fahrzeug versichert, wobei die Versicherungssumme in beiden Systemen bei 50.000 € für einen Todesfall und 100.000 € für Invalidität beträgt. Bei Personen, die am Unfalltag über 65 Jahre alt sind, zahlt die Versicherung anstelle einer Invaliditätssumme eine lebenslange Rente. Und Kinder unter 14 Jahren bzw. deren Eltern erhalten bei Tod des Kindes auch nicht die volle Versicherungssumme, sondern in der Regel 10.000 € ausgezahlt.