Innungskrankenkassen sind gesetzliche Krankenkassen, deren Mitglieder sich vor allem aus Handwerkern zusammensetzen. Ihren Ursprung haben die Innungskrankenkassen in den mittelalterlichen Handwerkervereinigungen, den Zünften, Gilden und Gesellenbruderschaften. In ihnen fanden sich Meister, Arbeiter sowie die wandernden Gesellen zusammen. Nach Einführung der Gewerbefreiheit im 18. Jahrhundert wurden nicht nur die Zünfte sondern auch die Gesellenbruderschaften aufgelöst. Ziel und Aufgaben der handwerklichen Organisationen war die gegenseitige Unterstützung in Notfällen. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit oder Unfall gewährte die jeweilige Vereinigung dem notleidenden Mitglied beispielsweise ein Darlehen bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit.

Mit der Einführung der Sozialversicherungen durch Otto von Bismarck wurden die Innungskrankenkassen zu Sozialversicherungsträgern für die Handwerker. Die Kassen standen nur den selbstständigen Handwerkern, ihren Mitarbeitern sowie deren Angehörigen offen. Sie waren meist regional tätig und betreuten die Handwerker eines Landkreises oder eines Landes. Innungen – freiwillige Zusammenschlüsse selbstständiger Handwerker einer Branche – konnten eine Innungskrankenkasse gründen oder sich jeweils einer bereits bestehenden Innungskrankenkasse anschließen mit der Folge, dass alle Innungsmitglieder samt ihren Familien sowie ihre Mitarbeiter zwangsläufig Mitglieder bei der Innungskrankenkasse wurden.

Statistik:  Ausgaben für ausgewählte Leistungsbereiche der Innungskrankenkassen (IKK) in den Jahren 2012 bis 2014 (in Millionen Euro) - Quelle: STATISTA / BMG

Statistik: Ausgaben für ausgewählte Leistungsbereiche der Innungskrankenkassen (IKK) in den Jahren 2012 bis 2014 (in Millionen Euro) – Quelle: STATISTA / BMG

Innungskrankenkassen unter Fusionsdruck

Bis zur Gesundheitsreform 1993 gab es in Deutschland nahezu 150 Innungskrankenkassen. Durch die Reform wurde es den Versicherungspflichtigen ermöglicht, ihre Krankenkasse frei zu wählen, andererseits mussten die einzelnen Kassen auch Mitglieder außerhalb ihres bisherigen Versichertenkreises aufnehmen. Durch die Abwanderung zahlreicher Arbeitnehmer kam es zu sinkenden Versichertenzahlen bei den Innungskrankenkassen und zahlreichen Fusionen. Derzeit gibt es lediglich noch sieben überregionale Innungskrankenkassen, die aus dem Zusammenschluss verschiedener Kassen und anderer Versicherungsanstalten entstanden sind.

Nach wie vor sind die Innungskrankenkassen selbstverwaltet; der Verwaltungsrat ist jeweils zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitgeber sowie der Versicherten besetzt. Eine einheitliche politische Organisation (Spitzenverband) gibt es gegenwärtig nicht. Der IKK e.V. (Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen) vertritt fünf der sieben Innungskrankenkassen auf politischer und organisatorischer Ebene.

Versichertenkarte: Nach Fusionen zweier Innungskrankenkassen erhalten die Versicherten in der Regel eine neue Krankenkassenkarte © by-studio/fotolia

Versichertenkarte: Nach Fusionen zweier Innungskrankenkassen erhalten die Versicherten in der Regel eine neue Krankenkassenkarte © by-studio/fotolia