Wer als Unternehmer einen Industrie-Betrieb leitet, sieht sich beinahe täglich mit rechtlichen oder gesetzlichen Problemstellungen konfrontiert. Um in diesen Fällen einen kompetenten Partner zu Rate ziehen zu können, empfiehlt es sich, einen Industrie-Straf-Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Dieser steht dem Versicherungsnehmer bei etwaigen Gerichtsverfahren oder Rechtsstreitigkeiten zur Seite und wehrt unberechtigte Ansprüche effektiv ab.

Allerdings muss bei dem Abschluss dieser Versicherungsform beachtet werden, in welchem Rahmen die Selbstbeteiligung ausfällt. Nur wer diesen entscheidenden Punkt beachtet, kann tatsächlich finanzielle Folgen eines solchen Gangs vor Gericht in entscheidendem Maß mindern und von vielen weiteren Vorzügen eines Industrie-Straf-Rechtsschutzes profitieren.

Die von den Anbietern versprochenen Leistungen eines Industrie-Straf-Rechtsschutzes

Wenn man sich als Unternehmer für die Inanspruchnahme des Industrie-Straf-Rechtsschutzes entscheidet, kann man anschließend von einer weitreichenden Kostenübernahme von Verfahren, welche aufgrund von Verletzungen etwaiger Vorschriften des Straf-, Disziplinar-, Ordnungswidrigkeiten- oder Standesrechts zustande gekommen sind, profitieren. Auf diese Weise werden alle betroffenen Bereiche bei der Leitung eines Industrie-Unternehmens effektiv abgedeckt.

Der Kreis der versicherten Personen umfasst sowohl Unternehmen als auch natürliche Personen. Hinzu kommen sämtliche Angestellte, welche im Rahmen der eigenen beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen arbeiten. Dies betrifft ebenfalls Organmitglieder, faktische Organmitglieder, Aufsichtsmitarbeiter sowie Gesellschafter.

Ein in sich stimmiges Gesamtkonzept wird durch die Versicherung von Betriebsangehörigen sowie ehrenamtlichen Mitarbeitern abgerundet. Selbst freie Mitarbeiter und Aushilfskräfte von Fremdfirmen sind u.U. durch einen Versicherungsschutz des Industrie-Straf-Rechtsschutzes gedeckt. Hinzu kommen Angehörige der im Unternehmen tätigen steuerberatenden Berufen.

Der hierbei gewährte Leistungsumfang betrifft alle anfallenden Verfahrenskosten im handelsüblichen gesetzlichen Umfang sowie Neben- und Beratungskosten. Allerdings muss auch bei Letzterem beachtet werden, dass ausschließlich Kosten übernommen werden, welche über einen angemessenen Umfang verfügen. Dies kann beispielsweise das Honorar für einen Anwalt, die für das Hinzuziehen eines Sachverständigen anfallenden Kosten oder allgemeine Gerichtskosten für die Aufnahme von Verfahren betreffen.

Ein weiterer Wirkungsbereich des Versicherers kann die Gewährung eines zinslosen Darlehens für eine benötigte Kaution sein. Wenn das versicherte Unternehmen einen Konkurs anmeldet oder ein Vergleichsverfahren das Vermögen des Betriebes übersteigt, ist der Versicherer dazu berechtigt, den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

Wer sich nach einem solchen Industrie-Straf-Rechtsschutz umsieht, findet entsprechende Angebote der Versicherer Refunda oder der D&O, welche sich speziell auf diesen Versicherungstyp spezialisiert haben.