Viele Menschen verbringen ihren Urlaub im Hotel, um sich in dieser Zeit von den Mitarbeitern dort verwöhnen zu lassen und Luxus- sowie Wellnessangebote in Anspruch zu nehmen. Vielfach werden die Buchungen, insbesondere für die Hauptreisezeiten, bereits Wochen oder Monate im Voraus vorgenommen, um sich die schönsten Zimmer zu sichern oder um Frühbucherangebote in Anspruch nehmen zu können. Da bei einer frühzeitigen Buchung bis zum Reiseantritt noch viel passieren kann, bieten Versicherungsgesellschaften wie die Allianz Versicherung oder die ELVIA Versicherung Hotel-Stornoversicherungen an.
Im Rahmen dieser Hotel-Stornoversicherung können Versicherungsnehmer sowohl das Risiko des Reiserücktritts wie auch das Reiseabbruchrisiko und den Kranken-Rücktransport versichern. Letztere Versicherungsleistung kann optional gebucht werden. Sie sichert den Rücktransport sowohl aus dem Ausland wie auch bei einem Aufenthalt in Deutschland, wobei derartige Leistungen bei privaten Krankenversicherungen für das In- und Ausland ebenfalls oft enthalten sind.
Die wichtigste Versicherung vor dem Antritt der Reise ist die Reiserücktritts-Versicherung, die im Rahmen einer Hotelstornoversicherung enthalten ist. Versicherte, die ihre Hotelreise aufgrund von Krankheiten, bei einer Schwangerschaft oder im Todesfall einer mitreisenden Person oder eines nahen Verwandten nicht antreten können, erhalten die Stornokosten erstattet. Mitunter versichern die Gesellschaften auch das Risiko von Arbeitslosigkeit, wenn diese aus betriebsbedingten Gründen eingetreten ist. Kündigt der Arbeitgeber fristlos, etwa wegen eines Diebstahls, greift die Versicherung allerdings nicht. Zudem ist zu beachten, dass nicht alle Hotel-Stornoversicherungen 100% der Stornokosten erstattet, vielfach ist ein Selbstbehalt von 20% in den Verträgen enthalten.
Um den Versicherungsschutz zu komplettieren, bieten einige Versicherungen zusätzlich zur Rücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung. Wird sie bei der Hotel-Stornoversicherung mit gewählt, leistet die Versicherungsgesellschaft, wenn die Reise aufgrund einer Krankheit, eines Todesfalls oder einer schweren Unfallverletzung vorzeitig abgebrochen werden muss. Auch dann, wenn ein Arbeitnehmer im Urlaub die Information über eine betriebsbedingte Kündigung erhält, kann die Reiseabbruchversicherung in Anspruch genommen werden. Erstattet werden im Rahmen dieser Versicherung die anteilig nicht genutzten Kosten des Reisepreises.
Eine Hotel-Stornoversicherung sollte unmittelbar nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden. Anbieter hierfür sind die Reisebüros, aber auch Onlineabschlüsse sind möglich. Die Kosten dieser Versicherung orientieren sich am jeweiligen Reisepreis für die gesamte Familie, weshalb bei höheren Reisekosten auch die Kosten für die Hotel-Stornoversicherung steigen.