Damit die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin ihren Verpflichtungen nachkommen können, hat ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben, einen Zusatzbeitrag zu erheben, der ausschließlich vom Versicherten alleine zu tragen ist. Eine ganze Reihe von Krankenkassen sahen sich bereits zu diesem Schritt gezwungen und nicht wenige Versicherte wechseln genau aus diesem Grund in eine andere Krankenkasse.
Und wer sich mit dem Gedanken trägt, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, da das entsprechende Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, dem wird angesichts des Zusatzbeitrages diese Entscheidung zu einem Versicherungswechsel noch leichter fallen. Allerdings ist die Zahl derer, die wirklich einen Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze haben, so gering, dass die Mehrzahl der Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben müssen und weiterhin ihren Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten müssen. Dabei liegt der Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten bei jeder Krankenkasse bei 14,9 % des Bruttoeinkommens. Die hälftige Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge ist mit Einführung des Gesundheitsfonds Geschichte; der Arbeitgeber muss lediglich 7 % des Bruttoeinkommens seines Arbeitnehmers an die gesetzliche Krankenversicherung abführen, der Arbeitnehmer zahlt 7,9 %. Hinzu kommt, wenn die Krankenkasse mit den Beiträgen ihrer Versicherten nicht auskommt, der oben erwähnte Zusatzbeitrag, der ebenfalls ausschließlich vom Arbeitnehmer alleine getragen werden muss.
Es gibt aber auch für gesetzlich Versicherte einen Höchstbeitrag für die Krankenversicherung. Grundlage dafür ist die Beitragsbemessungsgrenze, die sich jährlich verändert und sich an den Bruttolöhnen in Deutschland insgesamt orientiert. Für das Jahr 2010 beträgt sie 4.162,50 € was ein monatlicher Höchstbeitrag für den Versicherten von 558,75 € bedeutet. Wird das genannte Bruttoeinkommen überschritten, muss für den über dieser Summe liegender Betrag kein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden.