Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe beantragen, wenn sie selbst infolge einer Krankheit, einer Schwangerschaft oder einer Entbindung nicht in der Lage sind, ihren eigenen Haushalt zu führen. Antragsberechtigt sind demnach sowohl Familien wie auch Alleinerziehende und Hausmänner, die sich sonst um den Haushalt kümmern. Voraussetzung für eine Haushaltshilfe der Krankenkasse ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Bei einem behinderten Kind gilt diese Altersbegrenzung nicht, in diesem Fall wird die Haushaltshilfe der Krankenkassen unabhängig des Alters gewährt. Auch bei einer Risikoschwangerschaft, wenn die Mutter ans Bett gefesselt ist, kann unter Umständen eine Haushaltshilfe gewährt und finanziert werden.

Haushaltshilfe (© Picture-Factory - Fotolia)

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Haushaltshilfe beantragen

Die Haushaltshilfe der Krankenkasse kann sowohl telefonisch wie auch schriftlich beantragt werden. Bei manchen Krankenkassen müssen Versicherte ein Antragsformular ausfüllen, um die Haushaltshilfe zu beantragen. Wurde der Antrag gewährt, können Betroffene sich an die Sozialen Dienste der Städte und Gemeinden oder an Haus- und Pflegestationen wenden. Die Krankenkasse selbst kümmert sich nur in den wenigsten Fällen um geeignete Personen, die dann die Haushaltshilfe übernehmen.

Die Haushaltshilfe der Krankenkasse wird als so genannte Sachleistung übernommen. Die Versicherten erhalten von ihrer Krankenkasse damit also kein Geld ausgezahlt, sondern die Abrechnung der Leistung erfolgt vom Leistungserbringer direkt mit der Krankenkasse. Der Pflege- oder Sozialdienst wird seine Rechnung dann an die Krankenkasse stellen, die die Zahlung übernimmt.

Da die Krankenkassen häufig lange Bearbeitungszeiten haben ist es sinnvoll, sich bereits frühzeitig über die Möglichkeiten der Haushaltshilfe der Krankenkasse zu informieren. So kann man sich beispielsweise bereits die für die Beantragung notwendigen Unterlagen zusenden lassen, denn wenn die Haushaltshilfe dringend benötigt wird, sind häufig andere Formalitäten wichtig, so dass man sich hierum dann nicht noch kümmern kann. Auch im Internet bieten viele Krankenversicherungen entsprechende Informationen an.

Statistiken zum Thema: Haushaltshilfe, GKV, Putzfrau im Haushalt

Es ist zwar anteilsmäßig ein sehr kleiner Kostenposten, aber immerhin 200 Millionen Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2009 für Betriebs- und Haushaltshilfen ausgegeben (Quelle: STATISTA / BMG)

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Umfrage: "Haben Sie eine Putzfrau?" - Anteil nach Job bzw. sozialer Situation (Quelle: STATISTA / Immowelt / Innofact)

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