Jeder, der einen eigenen Haushalt hat, sollte neben der Hausrat- auch eine Haushaltsglas-Versicherung abschließen. Diese Versicherung deckt Glasschäden ab, die durch Glasbruch entstehen. Ist ein Glas gesprungen, so muss der Riss sich durch das ganze Glas ziehen. Ein Verkratzen der Oberfläche ist nicht abgedeckt. Es kommt hier nicht darauf an, ob der Glasbruch von einem anderen verursacht wurde, oder ob Selbstverschulden vorliegt.
Spiegel, Bilderrahmen, Verglasung in Schränken und Vitrinen, Leuchtbänder, Glastische – es gibt viele Beispiele für Glas im Haushalt. Cerankochfelder sind oft gegen Aufschlag zu versichern. Künstlerische Glasbearbeitungen sind nur gegen Sonderprämien zu versichern oder von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Nicht zum Haushaltsglas gehören, Fensterscheiben, Türen oder andere Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Hier ist die Gebäudeglasversicherung zuständig. Oft wird die Haushaltsglas-Versicherung in Verbindung mit der Hausratversicherung angeboten. Es gibt aber auch Pauschalversicherungen, die sämtliches Glas im Haus versichern. Es handelt sich praktisch um eine Kombination von Wohngebäude- und Haushaltsglas-Versicherung.
Angeboten wird diese Versicherung von allen großen Versicherern, wie z. B. HUK Coburg, AXA, Allianz, ERGO-Gruppe, etc. Aber auch kleinere Versicherer haben oft günstige Angebote. Ein Preisvergleich lohnt sich immer. Hier bieten sich zum einen die Vergleichsportale im Internet an, wie z. B. www.deutsche-versicherungsboerse.de und www.geld.de/Versicherung oder aber die Internetseiten der Versicherer selbst, z. B. www.huk24.de. Hier lässt sich teilweise sofort die Prämie ermitteln. Oft kann man bei Onlineabschlüssen der Versicherung zusätzliches Geld sparen.
Weitere Möglichkeiten des Vertragsabschlusses und der Information bieten die Geschäftsstellen der Versicherer vor Ort oder aber unabhängige Versicherungsmakler, die Leistungen und Prämien gegenüberstellen.