Am 29. Oktober 1875 wurde die Hannoversche Leben als Preußischer Beamten-Verein gegründet. Inzwischen ist sie im Bereich Direktversicherer Leben eine der führenden Gesellschaften und hält einen Marktanteil von ca. 50 Prozent. Von verschiedenen Ratingagenturen wie z.B. Assekurata oder dem Branchendienst map-report wurde der erste Direktversicherer in Deutschland bereits mehrfach für seine Kundenorientierung und seinen Service ausgezeichnet.

Die Partner-Risikoversicherung der Hannoversche Leben bietet Versicherungsschutz für 2 Personen. Die Versicherungssumme wird dabei jedoch nur einmal ausgezahlt, wenn einer der beiden Versicherten verstirbt. Die verbundene Risikoversicherung, wie sie auch genannt wird, gewährt einen hohen Versicherungsschutz bei geringen Beiträgen und ist in der Regel günstiger als zwei separate Verträge. Für die erste versicherte Person kann zusätzlich Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Eingang des Antrags bei der Hannoversche Leben.

Laut Hannoversche ist eine Partner-Risikoversicherung sinnvoll, wenn Hinterbliebene versorgt oder ein Darlehen abgesichert werden sollen. Sie ist vor allem für junge Familien oder Bauherren sinnvoll, da hier der Todesfallschutz hoch, die Beiträge aber gering sein sollen. Die Höhe der Versicherungssumme ist dabei abhängig von der jeweiligen Versorgungssituation. Mitberücksichtigt werden sollten dabei auch finanzielle Verpflichtungen aus Darlehen oder Krediten. Auch die Laufzeit der Versicherung ist abhängig von der persönlichen Versorgungssituation. Bei der Absicherung der Hinterbliebenen ist die Laufzeit so lange zu wählen, bis die Kinder mit der Ausbildung fertig sind oder auf eigenen Füßen stehen. Im Falle von Darlehensverpflichtungen sollte die Vertragsdauer der Restlaufzeit entsprechen.

Bei Todesfallsummen von unter 300.000 Euro entfällt bei der Hannoversche die Gesundheitsprüfung, es sind lediglich einige Gesundheitsfragen zu beantworten. Krankheiten, die nach Vertragsschluss auftreten, müssen der Versicherung nicht gemeldet werden. Wird der Versicherte jedoch nach Vertragsschluss Raucher, hat er dies sofort dem Unternehmen zu melden. Der Vertrag wird dann ab dem nächsten Monat auf den Rauchertarif umgestellt. Ein Wechsel in den Nichtrauchertarif ist danach nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die versicherte Person danach 1 Jahr nicht geraucht hat.