Geschäftsführer oder geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH sind aus steuerrechtlicher Sicht als Arbeitnehmer zu behandeln. Aus diesem Grund haben sie ebenso wie andere Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen und hiermit Kapital fürs Alter aufzubauen und sich gleichzeitig Steuervorteile zu sichern.

Die betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter oder Geschäftsführer ist auf zwei unterschiedlichen Wegen möglich. Dies ist zum einen die Direktversicherung, die von vielen Arbeitnehmern in Deutschland bereits genutzt wird. Sie wird vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abgeschlossen, der Arbeitnehmer, in diesem Fall also der Geschäftsführer, tritt als versicherte Person auf. Die Beiträge können dabei je nach Wunsch und Vereinbarung durch das Unternehmen als arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge gezahlt werden, aber auch die Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich möglich. Auch Mischformen, wobei sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber in den Vertrag einzahlen, können abgeschlossen werden.

Für Verträge, die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt derzeit, dass Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden können. Insbesondere für gut verdienende Geschäftsführer können sich so nicht unerheblich Steuererleichterungen ergeben. Am Ende der Laufzeit dann ist es möglich, das Kapital entweder in einer Summe auszahlen zu lassen oder aber eine monatliche Rente zu vereinbaren.

Alternativ zur Direktversicherung haben Geschäftsführer und Gesellschafter auch die Möglichkeit, die rückgedeckte Pensionszusage zu vereinbaren. Arbeitnehmer erhalten hier durch die Pensionskasse eine feste Zusage über eine Versorgungsleistung, die bis zu 75% der versorgungsfähigen Bezüge betragen kann. Die Beiträge für diese Form der Altersvorsorge werden in der Regel durch den Arbeitgeber finanziert, die Ansprüche des Versicherten richten sich daher auch direkt an den Arbeitgeber. Um die Zusagen wirklich sicherstellen zu können, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Risiken auf die Hannoversche Leben zu übertragen, die dann für die Zahlung der Leistungen einsteht.

Beide Varianten der betrieblichen Altersvorsorge eignen sich sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Geschäftsführer und Gesellschafter, die aufgrund ihres häufig überdurchschnittlichen Einkommens auch höhere Versorgungslücken im Alter aufweisen. Mit der betrieblichen Altersvorsorge können zumindest Teile dieser Versorgungslücke ausgeglichen werden.