Die Hallesche MBZflex ist eine Krankenversicherung, bei der der Versicherte anfangs einen 10%-tigen Zuschlag zu den üblichen tariflichen Kosten zahlt, um im Alter ab 65 Jahre (Verschiebung ist möglich) von sinkenden Beiträgen zu profitieren. Da das Einkommen im Alter häufig sinkt und die Kosten für die Gesunderhaltung steigen können, ist dies eine sinnvolle Lösung.
Die Hallesche MBZflex kann von allen Personen bis 55 Jahre abgeschlossen werden, die bei der Halleschen Versicherung eine PKV haben. Ab dem 65. Lebensjahr beginnt die Beitragsermäßigung in Vielfachen von 5,- EUR, sie kann früher (ab 60) und später (ab 70) vereinbart werden und sinkt oder erhöht sich entsprechend. Zu der Beitragsermäßigung tragen auch die Zinsüberschüsse des Versicherers bei, die entsprechend ihrer Höhe nach versicherungsmathematischen Berechnungen einfließen.
Die Beitragssenkung erfolgt bis maximal zur Hälfte des in diesem Jahr niedrigsten fälligen Versicherungsbeitrages für Erwachsene zur Hallesche MBZflex bei Neuabschlüssen. Da es möglich ist, dass aufgrund der geleisteten Beiträge des Versicherungsnehmers rechnerisch eine noch höhere Beitragssenkung möglich wäre, werden die hierdurch eventuell entstehenden Überschüsse einer Rückstellung nach § 12a VAG zugeführt und zur weiteren Beitragssenkung im Alter verwendet.
Der Versicherungsnehmer kann die Bedingungen für die Hallesche MBZflex selbst ändern. Bis zum 55. Lebensjahr kann er die Beiträge erhöhen, was der späteren Beitragssenkung zugute kommt. Er kann auch die Beitragsermäßigung reduzieren, aber nicht um mehr als 10,- EUR. Die frei werdenden Mittel werden zur weiteren Beitragssenkung ab dem 65. Lebensjahr verwendet. Wenn volle 5 Jahre in die Hallesche MBZflex eingezahlt wurde, ist eine Beitragsfreistellung möglich, zu beantragen ist bis maximal zum Alter von 58 Jahren. Durch eine Beitragsfreistellung reduziert sich die Beitragsermäßigung ab dem 65. Lebensjahr.
Die Hallesche MBZflex kann mit Monatsfrist gekündigt werden. Sofern der Versicherte außerdem über eine PKV bei der Halleschen Versicherung verfügt, kann er statt einer Kündigung die Hallesche MBZflex auch beitragsfrei stellen lassen oder die Beitragsermäßigung reduzieren. Die Beiträge zur Hallesche MBZflex werden über die gesamte Zeit, also auch nach dem 65. Lebensjahr, gezahlt und können nach § 8b Krankheitskostenversicherung (Musterbedingungen) angepasst werden.