Der langersehnte Urlaub in einem fernen Land oder eine Kurzreise zur Erholung sollte unbeschwert und fröhlich sein. Eine unerwartete Krankheit oder ein Unfall im Ausland ändert die Situation schlagartig. Um größtmögliche Absicherung und Unterstützung in solch einem Fall zu haben, ist der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung ein unbedingtes „Muss“. Die gesetzliche Krankenversicherung ersetzt Kosten für Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte im Ausland nur in jener Höhe, die eine vergleichbare Behandlung in Deutschland gekostet hätte, und nur, wenn zwischen dem Urlaubsland und Deutschland ein Sozialabkommen besteht.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung der Hallesche Krankenversicherung bietet diesen Schutz, lt. Versicherungsbedingungen, weltweit, jeweils für eine Reisedauer bis zu acht Wochen pro Reise.
Die wichtigsten Absicherungen sind nach Angaben des Versicherers im Vertrag inkludiert. Beginnend bei einer freien Arztwahl für ambulante Behandlungen, der freien Wahl eines Krankenhauses am Urlaubsort und dem eventuell notwendigen Transport mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus. Hierbei werden Behandlungskosten, Transportkosten sowie Kosten notwendiger Arzneimittel von der Hallesche Auslandsreise-Krankenversicherung bis zu 100% übernommen. Ein weiterer, sehr wichtiger Punkt, der laut Angaben der Hallesche Versicherung im Vertrag inkludiert ist, ist der Krankenrücktransport. Besteht im Krankenhaus vor Ort „Unterversorgung“, das heißt, dass das Krankenhaus die erforderlichen Untersuchungen oder Behandlungen nicht durchführen kann, besteht Anspruch auf Rücktransport ins Heimatland. Ist ein Transport mit einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich, so erfolgt der Rücktransport in einem speziellen, medizinisch voll ausgestatteten, Ambulanzjet. Bedenkt man, dass ein Tag Krankenhausaufenthalt in den USA leicht über 5.000,- EUR, und ein Ambulanzjet, aus zum Beispiel Thailand, bis zu 70.000,- EUR kosten kann, ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sicher empfehlenswert. Die Hallesche Auslandsreise-Krankenversicherung verspricht auch Hilfe und Kostenübernahme im Todesfall. Hierbei wird, laut Vertrag, die Überführung ins Heimatland oder ein Begräbnis vor Ort übernommen.

Natürlich müssen, wie bei allen Versicherungen, eventuelle Ausschlussgründe, sowie die Obliegenheiten, das heißt die Pflichten des Versicherungsnehmers, beachtet werden. Bestehen zum Beispiel Vorerkrankungen, so sollte vor Abschluss der Auslandsreise-Krankenversicherung, direkt mit der Hallesche Versicherung Kontakt aufgenommen werden, um abzuklären, ob voller Versicherungsschutz besteht.