Die Versicherungskammer Bayern bietet Landwirten eine Versicherung gegen Hagelschäden an. Abgesichert sind damit die finanziellen Folgen, die durch von Hagel verursachte Ernteschäden entstehen. Die Versicherungsnehmer können zwischen unterschiedlichen Versicherungsprodukten wählen.

Hagelversicherung Standard
Die Anbaudaten müssen jährlich neu eingereicht werden. Anhand dieser Daten berechnet die Versicherungskammer Bayern dann die Höhe der Versicherungssumme, aus der sich wiederum der Versicherungsbeitrag berechnet. Der Anbieter verspricht ortsnahe Betreuung, Rabatte für schadenfreie Jahre sowie mehrjährige Verträge und regionale Tarife, die vom Hagelrisiko abhängig sind.

Hagelversicherung-Festbeitrag
Bei dieser Variante bleibt die Höhe des Beitrags für den Versicherungsnehmer auch im Schadenfall gleich. Allerdings muss der Landwirt in diesem Fall eine Entschädigung in Form eines Selbstbehaltes zahlen. Die Höhe dieses Selbstbehaltes kann zwischen einem und zehn Prozent der Versicherungssumme liegen. Sie wird zu Vertragsbeginn festgelegt. Je höher der Selbstbehalt, desto geringer der Versicherungsbeitrag. Der Selbstbehalt ist laut Anbieter ein fixer Betrag. Dieser bleibt unverändert und wird bei jedem zu begleichenden Schaden fällig.

Hagel online
Mit Hagel online bietet der Versicherer den Versicherungsnehmern die Möglichkeit, Anbaudaten rund um die Uhr selbst zu verwalten. Laut Anbieter vereinfacht sich dadurch die Meldung der Anbaudaten für das jeweilige Folgejahr. Darüber hinaus fallen die Kosten für das Anbauverzeichnis weg.

Hagel Direkt
Bei dieser Variante gibt der Landwirt sein Einverständnis dazu, dass die ihn betreffenden Anbaudaten direkt vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium an die Versicherungsgesellschaft übermittelt werden dürfen. Laut Versicherungskammer Bayern handelt es sich hier um ein Pilotprojekt. Es fallen, so der Anbieter, geringere Verwaltungskosten an. Die Ersparnis wird direkt an den Versicherungsnehmer weitergegeben.

Verhalten im Schadenfall
Wie sich der Versicherungsnehmer im Schadenfall zu verhalten hat, ist durch die Versicherungsgesellschaft festgelegt. Demnach muss ein Schaden spätestens vier Tage nach seiner Entstehung gemeldet werden, ansonsten ist der Anbieter eigenen Angaben zufolge dazu berechtigt, Schätzungskosten zu berechnen. Ein vorzeitiges Umbrechen des Feldes nach einem Hagelschaden ist vonseiten der Versicherung nicht gestattet. Das Abernten der Felder nach einem gemeldeten Schaden ist ohne Freigabe der Versicherungsgesellschaft ebenfalls nicht erlaubt. In bestimmten Fällen können hier laut Anbieter jedoch Ausnahmeregelungen in Kraft treten.