Bei Erwerb von Hauseigentum, einer Eigentumswohnung oder unbebauter Grundstücke übernimmt der Besitzer Verantwortung. Er muss Sorge tragen, dass Dritte im Umfeld des Besitzes nicht zu Schaden kommen. Eigentum muss optimal abgesichert sein. Dabei spricht der Gesetzgeber von einer Gebäude Haftpflicht. Unkalkulierbare Gefahren werden schnell zum finanziellen Risiko für jeden Eigentümer. Bei Schadensfällen helfen Versicherungen, die rechtzeitig abgeschlossen und mit regelmäßigen Beitragszahlungen aufrecht erhalten werden müssen.

Der Alltag bietet oft unterschätzte Gefahrenquellen. Beispiel: Jeder bereitet sich gut auf den Winter vor. Schneeschieber, Straßenbesen und Streumaterial warten auf den Einsatz. Der Fußweg wird beim Überfrieren zu einer Schlitterbahn. Wird nicht rechtzeitig abgestumpft, kann es zu Personenschäden kommen, die Haus- und Grundstückbesitzer verantworten müssen. Schadensansprüche der Verunglückten können teuer werden. Ohne Versicherungsschutz bedeutet das schnell den persönlichen, finanziellen Ruin. Oder: Alte Baumbestände auf unbebauten Grundstücken beeindrucken mit bizarren Ästen. Extreme Stürme können diese abbrechen und parkende Autos beschädigen. Der KFZ-Halter fordert Schadensregulierung. Dachziegel lösen sich beim Hauseigentum durch Unwetter und verletzten Mieter oder Passanten.

Eine Gebäude-Haftpflicht-Versicherung reguliert Schäden Dritter, die dem Eigentümer durch mangelnde Pflichterfüllung angelastet werden. Diese Pflichtverletzungen können durch arbeitsbedingte Abwesenheit oder Falscheinschätzungen von Gefahrensituationen entstehen und sind nicht generell nur fahrlässig. Um den Ansprüchen Dritter gerecht zu werden, ist die Gebäudehaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Bei der persönlichen Nutzung des Wohneigentums ohne Mieter tritt im Schadensfall die private Haftpflichtversicherung für die Kostenregulierung ein.

In Mietverträgen werden vielfach die Aufgaben des Winterdienstes an Mieter übertragen. Das ist eine ideale Lösung, wenn der Hausbesitzer nicht ebenso in seinem Eigentum wohnt und selber diese Arbeiten übernimmt. Mitunter möchten Mieter die Kosten für Reinigungsunternehmen sparen und mit Selbstinitiativen die Betriebskosten senken. Kommen jedoch bei diesen Aufgabenweiterleitungen Dritte zu Schaden, haftet ebenso der Hauseigentümer mit seiner Haftpflichtversicherung für Gebäude.

Bei Schadensfällen überprüft jedes Versicherungsunternehmen, in welchem Umfang sie im Rahmen der Gebäude Haftpflicht für die Regulierung aufkommen muss und wie weit Eigenverschuldung des Betroffenen vorliegt. Prozesskosten bei unberechtigten Schadenersatzforderungen werden ebenso von der Versicherung übernommen.

Die verschiedenen Versicherungsanbieter können sich durch Beitragssätze unterscheiden. Internetportale bieten Vergleichsrechner an, um optimale Vertragsbedingungen abzuschließen. Nach Eingabe einiger Daten, die den Versicherungsumfang konkreter definieren, werden zutreffende Angebote verglichen. So kann sich jeder ohne Beratungsdruck eine Meinung bilden.

Gründliche Internetrecherchen helfen auf jeden Fall Geld sparen.