Die Ausfalldeckung oder auch Forderungsausfalldeckung kann vertraglicher Bestandteil einer Haftpflichtversicherung sein. Durch die Festlegung einer Haftpflichtschaden-Ausfalldeckung wird der Versicherungsschutz des eigenen Haftpflichtvertrages erweitert, um Schäden am eigenen Leben, Eigentum oder Vermögen, die vom Verursacher selbst finanziell nicht gedeckt werden können.

Eine Haftpflichtpolice leistet gewöhnlich bei Schäden am Leben, Eigentum sowie Vermögen Dritter. Sie schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen aus diesen Schäden, indem die Schadensersatzansprüche Dritter auf Rechtmäßigkeit geprüft und gegebenenfalls gezahlt werden.

Die Haftpflichtschaden-Ausfalldeckung hingegen trägt eigene Schadensersatzansprüche, falls der eigentliche Schadensverursacher diese nicht übernehmen kann. Dies ist der Fall, wenn der Schadensverursacher selbst keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt und den verursachten Schaden selbst auch nicht durch eigene finanzielle Mittel regulieren kann. Gleichfalls tritt die Haftpflichtschaden-Ausfalldeckung ein, wenn die vertraglich festgelegte Deckungssumme der Haftpflichtpolice des Schadensverursachers nicht ausreicht, um die Schadensersatzansprüche vollständig zu decken, hier leistet die Ausfalldeckung eine etwaige Differenz. Im Schadensfall tritt also die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden ein und übernimmt die Zahlung der eigenen Schadensersatzansprüche.

Zu berücksichtigen ist, dass die Haftpflichtschaden-Ausfalldeckung nur dann in Leistung tritt, wenn ein vollstreckbarer Titel zur Forderung erwirkt ist, die Forderung jedoch nicht eingeholt werden kann. Die Versicherungsgesellschaft trägt die eigenen Schadensersatzansprüche quasi nur dann, wenn der Schadensverursacher tatsächlich und nachweisbar nicht dazu in der Lage ist, den Schaden finanziell abzugelten.
Darüber hinaus ist in aller Regel eine Mindestschadensumme vereinbart, welche erreicht sein muss, ehe die Haftpflichtschaden-Ausfalldeckung greift. Ebenfalls sind Höchstgrenzen in der Deckung üblich.

In einigen Versicherungsverträgen ist die Haftpflichtschaden-Ausfalldeckung von vornherein beitragsfrei eingeschlossen. In anderen Policen kann diese Ergänzung zusätzlich, meist gegen einen geringen Aufschlag, vereinbart werden.

Die Ausfalldeckung ist eine sinnvolle Ergänzung des eigenen Versicherungsvertrages, weil Schäden relativ schnell entstehen können, allerdings nicht jeder Bürger eine Haftpflichtpolice besitzt (Ausnahme: Kfz-Haftpflicht als Pflichtversicherung in Deutschland) bzw. ausreichend finanzielle Mittel zur eventuellen Schadensregulierung. Im schlimmsten Fall – und ohne diese Ausfalldeckung – erhält der Geschädigte keinerlei Ersatz. Angesichts der im Vergleich relativ günstigen Beiträge ist die Haftpflichtschaden-Ausfalldeckung überlegenswert.