Betriebliche Gruppen-Unfallversicherungen dienen der Absicherung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer eines Unternehmens vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Sie können häufig ab einer Anzahl von drei Personen abgeschlossen werden.
Eine Gruppen-Unfallversicherung wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen. Dieser zahlt auch die Versicherungsbeiträge an das Versicherungsunternehmen (Betriebsausgaben). Zudem legt der Arbeitgeber die Versicherungsleistung und die Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter fest. Meist können der Firmeninhaber sowie wahlweise alle Mitarbeiter oder nur einzeln genannte Personen oder Personengruppen, wie z.B. nur Führungskräfte, versichert werden.
Mit einer Gruppen-Unfallversicherung können alle Unfälle der versicherten Personen abgesichert werden, unabhängig davon, ob sich diese während der beruflichen Tätigkeit oder in der Freizeit ereignet haben. Auch ist eine Beschränkung des Versicherungsschutzes auf Unfälle im Beruf mit oder ohne Einschluss von Wegeunfällen vom und zum Arbeitsplatz möglich.
Der Umfang einer Gruppen-Unfallversicherung kann unter anderem folgende Leistungen umfassen:
• Zahlung einer lebenslangen Unfallrente bei unfallbedingter Invalidität
• einmalige Kapitalleistung ab einem bestimmten unfallbedingten Invaliditätsgrad (oft schon ab 1%)
• Krankenhaustagegeld bei unfallbedingten Krankenhausaufenthalten
• Tagegeld bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
• einmalige Todesfallleistung, wenn eine versicherte Person innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach einem Unfall verstirbt
• Hinterbliebenenrente bei Unfalltod einer versicherten Person
Des Weiteren kann häufig auch bei einer Gruppen-Unfallversicherung eine Progression im Invaliditätsfall vereinbart werden, durch welche die Versicherungsleistungen überproportional zum Invaliditätsgrad ansteigen.
Bei vielen Versicherungsunternehmen sind bei Abschluss einer Gruppen-Unfallversicherung zudem verschiedene Beitragsnachlässe möglich. Zum Beispiel verringern sich die Beiträge ab einer bestimmten Anzahl versicherter Personen oder ab einem bestimmten Jahresbeitrag.
Eine Gruppen-Unfallversicherung ist z.B. bei der R+V Versicherung, der Generali Gruppe oder der Gothaer Versicherung abschließbar.