Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, sind auf die Leistungskraft ihres Personals angewiesen. Bei einem Unfall während der Arbeitszeit hat der Gesetzgeber zwar vorgesorgt und die gesetzliche Unfallversicherung eingeführt, bei Unfällen in der Freizeit hingegen greift diese Absicherung nicht. Und dies, obwohl ca. 70% aller Unfälle beim Sport, im Haushalt oder bei der Ausübung von Hobbys entstehen.

Verunglücken Arbeitnehmer, muss das Unternehmen mitunter einige Zeit auf die Arbeitskraft der Betroffenen verzichten. Um eine vollständige Genesung zu gewährleisten, sind zudem meist hohe Kosten notwendig, insbesondere dann, wenn kostenintensive Kuren genutzt werden sollen. Diese Leistungen können Arbeitnehmer in der Regel nicht tragen, auch andere Versicherungen, etwa die gesetzliche Krankenversicherung, übernehmen derartige Kosten meist nicht.

Zudem müssen sich Arbeitnehmer bei einer längeren Erkrankung auf geringere Lohnzahlungen einstellen, denn die Arbeitgeber übernehmen 100% des Gehalts nur über einen Zeitraum von sechs Wochen. Im Anschluss daran werden lediglich geringere Leistungen der Krankenkasse fällig.

Um ihre Arbeitnehmer abzusichern und das Unternehmen für Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Gruppen-Unfallversicherung abzuschließen. Sie leistet in der Regel unverzüglich nach einem Unfall, wobei darauf zu achten ist, ob Leistungen erst bei einer 20- oder 50%igen Invalidität fällig werden. Nur wenige Versicherungen leisten bei jedem Invaliditätsgrad. Ebenfalls sollten Arbeitgeber bei der Wahl des Versicherungsunternehmens darauf achten, dass die Leistungen nicht nur bei einem Arbeitsunfall gezahlt werden, sondern dass sich der Leistungsbereich auch auf die Freizeit erstreckt und weltweit angewandt werden kann.

Doch nicht nur für Arbeitnehmer ist eine solche Gruppen-Unfallversicherung eine nette Geste des Chefs, auch die Chefs selbst profitieren hiervon. So können sie ihren Mitarbeitern die angemessene Anerkennung geben, und dies ohne einen großen finanziellen Aufwand. Im Vergleich zu einer klassischen Einzel-Unfallversicherung sind die Beiträge für Gruppen-Unfallversicherungen nämlich deutlich geringer. Weiterhin können Arbeitgeber die Beiträge hierfür steuerlich als Aufwendungen geltend machen, wodurch sich die zu zahlende Steuerlast reduzieren kann.

Gruppen-Unfallversicherungen können aber nicht nur von Unternehmen, sondern auch von Sportvereinen abgeschlossen werden. Auch in diesem Fall werden zahlreiche Mitglieder gemeinsam versichert, und zwar nicht nur in der Turnhalle oder auf dem Sportplatz, sondern auch bei gemeinsamen Reisen.

Zu den Anbietern für Gruppen-Unfallversicherungen gehören die R+V Versicherung, die Generali Versicherung und die Gerling Versicherungsgruppe. Aber auch zahlreiche weitere Versicherungsunternehmen können dieses spezielle Risiko versichern.