Der Gothaer Komfortschutz für Ärzte ist eine spezielle Krankenversicherung, die sich an die Zielgruppe der Ärzte richtet. Erstattungen werden im ambulanten Bereich zu 100% und in einigen Bereichen der zahnärztlichen Versorgung zu 80% übernommen.

100% Erstattung leistet der Gothaer Komfortschutz für Ärzte bei ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen, Arzneimitteln und Heil-und Hilfsmitteln, wobei die Kostengrenze für Brillengestelle bei 110,- EUR/ Jahr liegt. Maximal 30 psychotherapeutischen Sitzungen pro Jahr werden ebenfalls erstattet. Bei stationären Krankenhausaufenthalten werden allgemeine Krankenhausleistungen zu 100 % erstattet sowie die Chefarztbehandlung, eine Privatklinik hingegen nicht. Im Bereich Zahn werden die Behandlungen, wie erwähnt, zu 100% erstattet, zu 80% Kieferorthopädie, Implantate, Inlays und Zahnersatz. Die maximale Erstattung durch den Gothaer Komfortschutz für Ärzte liegt bei 8200,- EUR (im 4. Jahr). Die Erstattungshöchstsätze des Gothaer Komfortschutz für Ärzte gelten nicht vom 1. – 3. Jahr, ebenfalls sind keine Beitragsrückerstattungen vorgesehen.

Der Selbstbehalt des Gothaer Komfortschutz für Ärzte ist in 4 Tarifgruppen gestaffelt zwischen 0,- bis 900,- EUR. Die Beiträge richten sich nach den Leistungen und der Tarifart (also zum Beispiel der Tarifgruppe und dem darin verankerten Selbstbehalt), dem Geschlecht und Eintrittsalter des Versicherten sowie seinem Gesundheitszustand und anderen Risikofaktoren. Es ist ein Sparanteil enthalten, der der Altersrückstellung dient, damit in späteren Lebensjahren die Beiträge nicht überproportional steigen. Die Tarife des Gothaer Komfortschutz für Ärzte werden nach konkreten Angaben zur Person und ihren Aktivitäten (z.B. Auslandsaufenthalte) sowie individuellen Risiken ermittelt. Neben dem Gothaer Komfortschutz für Ärzte gibt es den Beihilfekomfortschutz. Hierbei können niedrigere Tarife und dadurch die prozentual niedrigere Erstattung von Leistungen (zwischen 20-50%) gewählt werden.