Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung bietet die Generali Versicherung einen Basis- und einen Komfort-Tarif an. Der günstige Basis-Tarif schützt die Immobilie vor den wichtigsten Gefahren, während der Komfort-Tarif darüber hinaus besonders starke Leistungen beinhaltet. Der Beitrag kann durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung reduziert werden. Zu den versicherten Gefahren zählen Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser sowie Hagel und Sturm.

Der Basis-Schutz erstattet für Bewegungs-, Schutz, Abbruch- und Aufräumungskosten bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme. Bis zu 1.500 Euro übernimmt die Versicherung für Aufräumungskosten, wenn Bäume durch einen Sturm umgestürzt sind. Für Überspannungsschäden infolge Blitzschlags zahlt die Generali bis zu 3 Prozent der Deckungssumme.

Zum Versicherungsumfang des Komfort-Tarifs gehören zusätzlich die Übernahme von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder innere Unruhen. Bei Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro gehört die Bauvorsorge ebenfalls dazu. Ohne Beitragszuschlag sind Überspannungsschäden durch Blitzschlag bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme geschützt. Schäden, die durch den Austritt von Wasser aus Aquarien verursacht werden, sind ebenfalls versichert. 2.500 Euro gewährt die Generali Versicherung für Urlaubsrückreisekosten, wenn der Urlaub auf Grund des Schadens vorzeitig abgebrochen werden muss.

Für Schutz-, Bewegungs-, Abbruch- und Aufräumungskosten übernimmt der Komfort-Tarif bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme. Aufräumungsarbeiten für durch einen Sturm umgestürzte Bäume, werden bis zu einer Summe von 10.000 Euro übernommen. Für Sachverständigenkosten zahlt die Versicherung bis zu 50.000 Euro, für Schäden durch Graffiti bis zu 10.000 Euro.

Entsteht beim Ausfall von Anlagen zur Energiegewinnung ein Ertragsausfallschaden, wird dieser mit maximal 5.000 Euro ersetzt, wenn der Ausfall zwischen 3 Tagen und 3 Monaten andauert. Das Paket „Erneuerbare Energien für Energieerzeuger“ versichert Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Kleinwasserkraftwerke und Sonnenenergieanlagen, die sich auf dem versicherten Grundstück oder am Gebäude befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlagen überwiegend der Versorgung des Gebäudes dienen oder nicht.