Entsprechend den Aussagen der Generali Versicherung ist die Unfallpflege 50 PLUS eine spezielle Form der Unfallversicherung, welche auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen ab 50 zugeschnitten ist. Der Anbieter begründet die Notwendigkeit einer derartigen Versicherung mit der Tatsache, dass die Folgen von Unfällen mit zunehmendem Alter immer gravierender werden. Oft sind auch zusätzliche Maßnahmen, wie zum Beispiel die Organisation einer Pflegehilfskraft, erforderlich. Die Generali Versicherung will mit ihrer Unfallpflege 50 PLUS dazu beitragen, Finanzierungslücken der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen, damit das Unfallopfer frei von finanziellen Sorgen ist und sich voll auf seine Genesung konzentrieren kann. Darüber hinaus gewährt die Versicherung noch eine Reihe von Serviceleistungen.

Die Generali Unfallpflege 50 PLUS ist als Grundschutz, Kompaktschutz und Superschutz erhältlich. Der Grundschutz stellt dabei eine solide Absicherung dar, welche im Bedarfsfall auch die Zahlung einer Unfall-Pflegerente mit einschließt. Weitere Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Bergungskosten bis zur Höhe von 2.500 €, sind mitversichert.
Im Kompaktschutz sind alle Leistungen des Grundschutzes enthalten. Zusätzlich zur Unfall-Pflegerente kann hier noch eine Unfall-Sofortrente gezahlt werden. Angeblich erfolgt die Zahlung bereits 6 Wochen nach einem Unfall, rückwirkend vom Unfalltag an.
Der Superschutz soll eine Absicherung bieten, die alle Eventualitäten berücksichtigt. Eingeschlossen sind hier auch Kostenübernahmen für umfassende Reha-Maßnahmen in ausgewählten Kliniken und Kureinrichtungen.
Neben diesen drei festen Tarifen ist es möglich, individuelle Vereinbarungen zu Versicherungssumme und Leistungen zu treffen. Hierbei soll die persönliche Situation des Versicherungskunden weitgehend berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Generali Unfallpflege 50 PLUS können laut Aussagen des Anbieters auch dann Leistungen gewährt werden, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung nicht zahlt. Dies ist zum Beispiel bei einer nur vorübergehenden Pflegebedürftigkeit der Fall.

Es sind auch Unfälle abgesichert, die unmittelbare Folge eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalles bzw. einer Bewusstseinsstörung infolge Falscheinnahme ärztlich verordneter Medikamente sind. Zusätzlich abgesichert werden können Oberarm- und/oder Oberschenkelbrüche.

Tritt nach einem Unfall der Tod des Versicherten ein, dann erhalten die Hinterbliebenen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Form einer Bestattungsbeihilfe.

Nach einem Unfall übernimmt die Generali Versicherung auch die Organisation und Vermittlung verschiedener Hilfeleistungen im Haushalt. Dies schließt dann immer die Kostenübernahme für diese Maßnahmen mit ein.