Aufgrund sinkender Geburtenraten und der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung steht die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend vor einem Finanzierungsproblem. Der sogenannte Generationenvertrag sieht vor, dass die Arbeitnehmer die Rentenzahlungen an die derzeitigen Ruheständler mit ihren Beiträgen finanzieren. Da sich das Zahlenverhältnis zwischen diesen beiden Gruppen immer mehr verschiebt und eine Änderung dieses Trends vorerst nicht zu erwarten ist, können in Zukunft vermutlich nur begrenzte Altersrenten bezahlt werden, die zum Halten des Lebensstandards nicht ausreichen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit der Riester- und der Rürup-Rente für die Bürger zwei Möglichkeiten geschaffen, eine geförderte Altersvorsorge zu erhalten.

Die Riester-Rente kann sowohl als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung als auch als Banksparplan abgeschlossen werden. Sofern der Versicherte mindestens vier Prozent seines gesamten Jahreseinkommens in den Vertrag einzahlt, erhält er für das betreffende Jahr die volle staatliche Zulage von 154 Euro zuzüglich 185 Euro für jedes eigene Kind. Wird der Mindestbeitrag unterschritten, werden diese Zahlungen nur anteilig geleistet. Diese geförderte Altersvorsorge steht allerdings nur für Arbeitnehmern, Beamten und bestimmten anderen Personengruppen offen. Selbständige können keinen Riester-Vertrag abschließen, sofern sie nicht aufgrund ihrer Tätigkeit der Rentenversicherungspflicht unterliegen oder mit einem unmittelbar Zulage-/Förderberechtigten verheiratet sind.

Mit der Rürup-Rente hat der Gesetzgeber aber auch eine geförderte Altersvorsorge geschaffen, die nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbständige und Freiberufler verfügbar ist, die keinen Riester-Vertrag abschließen können. Die staatliche Unterstützung erfolgt hierbei nicht durch Zulagen, sondern in Form einer Steuererleichterung, da die Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, zunächst nur anteilig, ab dem Jahr 2025 zu hundert Prozent.

Eine geförderte Altersvorsorge ist einerseits sinnvoll, andererseits aber auch mit Nachteilen verbunden. So kann ein Riester-Vertrag zwar gekündigt werden, in diesem Fall sind aber sämtliche Zulagen zurückzuzahlen. Außerdem ist eine Kapitalauszahlung nur bis zu einem Betrag von dreißig Prozent des Gesamtvermögens möglich. Bei einer Rürup-Rente ist sie sogar gänzlich ausgeschlossen, zudem ist eine vorzeitige Kündigung hierbei nicht möglich. Daher sollte man vor Abschluss nicht Versicherungsunternehmen wie die Allianz, CosmosDirekt oder die Hannoversche Leben miteinander vergleichen, sondern auch prüfen, ob eine geförderte Altersvorsorge die individuell beste Alternative ist.