Wer ein Haus besitzt und daraus Wohnungen oder das komplette Haus vermietet, ist dazu verpflichtet, eine Gebäude Haftpflichtversicherung abzuschließen. Gesetzlich bedeutet dieses, dass die Gebäude Haftpflichtversicherung bestehen muss, wenn durch das Eigentum eine Betriebsgefahr ausgeht. Hierzu zählen jetzt in den nächsten Monaten wieder ganz aktuelle Glatteisunfälle, bei denen vorbeigehende Passanten vor dem Mietshaus auf dem Bürgersteig ausrutschen und sich beispielsweise das Bein brechen. Wer die Gebäude Haftpflichtversicherung in diesem Fall nicht besitzt, kann mit enormen wirtschaftlichen Einbußen rechnen, die durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder im schlimmsten Fall Unterhaltszahlungen entstehen. Auch wenn der Mieter eine gewisse Schneeräumpflicht hat, so ist der Vermieter für die Haftung der Folgen verantwortlich, wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wurde. Ebenso treten die Gebäude Haftpflichtversicherungen ein bei Sturmschäden. Hierbei kann es schnell dazu führen, dass beispielsweise Dachziegel oder auch Äste von Bäumen, die im Garten stehen, Menschen verletzen oder Schäden an Fahrzeugen verursachen. Die Sturmschäden stellen ein ganz besonderes unkalkulierbares Risiko dar, da hier eine höhere Gewalt einwirkt.

Ebenfalls sind die Eigentümer verantwortlich, wenn Schäden am Haus vorhanden sind. Sollte dies der Fall sein, dann muss das Gebäude so abgesichert sein, dass keine Mitmenschen in Mitleidenschaft gezogen werden. Allerdings werden die Gebäude Haftpflichtversicherungen ebenfalls versuchen, Ansprüche abzuwehren oder das Verschulden Dritter nachzuweisen. Dazu gehört die Übernahme von Prozesskosten bei unberechtigten Schadensersatzforderungen. Damit es nicht zu Schwierigkeiten bei der Zahlung von Leistungen kommt, ist der Hauseigentümer in jedem Fall dazu verpflichtet, seine Zahlungen pünktlich zu leisten oder bedeutsame Änderungen am Gebäude anzuzeigen. Denn besonders bei letzterem kann sich das sogenannte Haftungsrisiko grundlegend verändern. Wer jedoch sein Eigentum selber bewohnt und keine Mieter hat, der benötigt diese Haftpflichtversicherung nicht, hier ist die Private Haftpflichtversicherung ausreichend.

Wer jedoch zur Abschließung verpflichtet ist, sollte sich im Onlinevergleich über die verschiedenen Gebäude Haftpflichtversicherungen mit ihren Tarifen und Leistungen informieren. Prinzipiell ist diese Versicherung bereits verhältnismäßig günstig erhältlich. Im Internet gibt es Vergleichsseiten, in denen die grundlegenden Daten des Gebäudes eingegeben werden. Aufgrund dieser Angaben werden dann die günstigsten Gebäude Haftpflichtversicherungen für den Vergleich aufgeführt.