Wird ein Pferd gelegentlich auch von anderen Personen als dem Pferdebesitzer geritten oder gefahren, ist es für den Pferdebesitzer sinnvoll eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, in welcher das so genannte Fremdreiterrisiko eingeschlossen ist. Mit der Abdeckung dieses Risikos kann sich der Pferdebesitzer vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen schützen, welche das Pferd in der Obhut eines anderen Reiters verursacht hat. Insbesondere werden damit Schäden abgedeckt, welche einem Fremdreiter selbst widerfahren. Ohne diesen Risikoeinschluss haftet der Pferdebesitzer in diesem Fall für verursachte Schäden mit seinem privaten Vermögen.

Die Mitversicherung des Fremdreiterrisikos in einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung beschränkt sich jedoch grundsätzlich auf nicht gewerbsmäßige Reiter. Auch unterscheiden manche Versicherungen zwischen einem Fremdreiter und einer Reitbeteiligung, bei welcher ein regelmäßiges Reiten des Pferdes einschließlich Pflege und Beaufsichtigung des Tieres vorliegt. Daher können Reitbeteiligungen in einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung eventuell nicht eingeschlossen oder anders behandelt werden als Fremdreiter.

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch das Pferd verursacht wurden. Voraussetzung ist, dass das Tier korrekt geführt und behandelt wurde. Grundsätzlich wird bei einer Gefährdung durch das Verhalten des Tieres, wie z.B. durch ein Durchgehen, Steigen oder Beißen, geleistet. Daher ist eine eventuelle Aufsichtspflichtverletzung oder Fahrlässigkeit des Pferdebesitzers meist unerheblich. Jedoch wird häufig bei Schäden in Zusammenhang mit minderjährigen Reitern eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Pferdebesitzer geprüft. Für Personenschäden des minderjährigen Reiters selbst kann sich der Pferdebesitzer eine Erklärung über einen Verzicht einer Haftung bei Aufsichtspflichtverletzung durch die Eltern des Reiters bestätigen lassen.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung, welche auch das Fremdreiterrisiko abdeckt, ist z.B. bei der Allianz, der AXA oder der Uelzener Versicherung abschließbar.