Im Zuge der Gesundheitsreform wurde im Januar 2009 die Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt. Während Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, solange ihr jährliches Bruttoarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, können sich Selbständige privat krankenversichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben. Je nach den persönlichen Umständen des Selbständigen kann eine freiwillige Krankenversicherung durchaus sinnvoll sein.

Hat der Selbständige eine Familie zu versichern, dann wird die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel die günstigere Option für ihn sein. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Familienmitglieder – Ehepartner und Kinder – beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden. Da der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung außerdem auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze beschränkt ist, bleibt der Versicherungsbeitrag für die Absicherung der Familie im Krankheitsfall letztlich in einem überschaubaren Rahmen. In der privaten Krankenversicherung dagegen sieht dies anders aus, hier wird für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag fällig.

Auch bei der freiwilligen Krankenversicherung in der GKV haben Selbständige grundsätzlich die freie Wahl der Krankenkasse. Größere Unterschiede in den Beiträgen gibt es kaum, da die gesetzlichen Kassen ihren Beitrag auf der Basis des gesetzlich festgelegten einheitlichen Beitragssatzes kalkulieren. Darüber hinaus haben die Kassen das Recht, Zusatzbeiträge zu erheben. Von diesem Recht wird zukünftig sicher auch Gebrauch gemacht werden. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen unterscheiden sich ebenfalls nicht maßgeblich voneinander. Der Leistungskatalog kann abgerundet werden durch Bonusprogramme, von dem die Kassen gerne Gebrauch machen. Ein sorgfältiger Versicherungsvergleich gerade im Hinblick auf die einzelnen Programme kann deshalb auch in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht schaden.

Als Ergänzung zur freiwilligen Krankenversicherung können Selbständige eine private Zusatzkrankenversicherung abschließen. Sie bietet verbesserte Leistungen zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt oder im dentalen Bereich an. Auch die Kostenübernahme für Sehhilfen kann damit optimiert werden oder die Erstattung von Heilpraktikerleistungen. Entscheidet man sich als Selbständiger für eine zusätzliche private Krankenversicherung, dann ist vorher ein sorgfältiger Versicherungsvergleich durchzuführen. Er hilft, unter der Vielzahl der Gesellschaften und Tarife den passenden zu vernünftigen Konditionen zu finden. In der Kombination der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung ergibt sich ein Leistungsspektrum, das mit der privaten Krankenversicherung vergleichbar ist.