Wenn eine Lkw-Ladung statt bei einem Empfänger im Straßengraben landet, dann muss der Frachtführer, sprich der Transportunternehmer, für den entstandenen Schaden haften. Deshalb hat der Gesetzgeber diese Versicherung für Transportbetriebe, die mit Fahrzeugen einschließlich Anhänger über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG) gewerblich Waren transportieren, sogar zur Pflicht gemacht. Damit hat jeder Versender die Gewähr, dass Schäden am Transportgut ersetzt werden.

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) haftet ein Frachtführer verschuldensunabhängig für alle Güterschäden, reine Vermögensschäden und für Schäden aus Lieferfristüberschreitungen und für Nachnahmefehler. Das heißt für alle Auftraggeber, ihnen steht Schadenersatz zu, auch wenn das Transportunternehmen keine unmittelbare Schuld trifft, beispielsweise bei fremdverschuldeten Unfällen.

Die Transportunternehmen haften dabei in einem Korridor zwischen 2 und maximal 40 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht der transportierten Ware. Das SZR ist eine künstlich geschaffene Währung, deren Wert täglich neu bestimmt wird. Ziel der Einführung war es, das internationale Haftungsrecht unabhängig von Wechselkursen und Währungsdifferenzen zu gestalten. Gegenwärtig entspricht 1 SZR knapp 1,20 Euro. Bei grenzüberschreitenden Gütertransporten ist die Haftung für Güterschäden auf 8,33 SZR/kg begrenzt, das entspricht in etwa 10 Euro. Bei der Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist muss ein Unternehmer bis zum dreifachen Frachtpreis haften.

Die Höhe der Beiträge hängt von der Fahrzeuggröße und vom Einsatzgebiet ab. Kleinere Fahrzeuge im Nahverkehr stellen ein geringeres Risiko dar, als Lkw im internationalen Fernverkehr. Eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall senkt die Beiträge. Für große Transportunternehmen werden individuelle Flottenverträge angeboten. Die Frachtführerhaftpflichtversicherungen werden oft über spezielle Versicherungsmakler vertrieben. Diese unterbreiten dann ein auf Transportaufgabe und Betriebsgröße speziell zugeschnittenes Angebot. Ein Nachweis über eine solche abgeschlossene Versicherung muss zu Kontrollzwecken bei jeder Fahrt mitgeführt werden.