Für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler haben die meisten Versicherungsgesellschaften eine Firmenrechtsschutzversicherung im Angebot. Dieser Rechtsschutz umfasst in der Basisausstattung folgende Leistungen: Schadenersatz-, Straf-, Arbeits-, Sozialgerichts- und generell auch Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich lediglich auf die in der Police konkret angegebene berufliche Tätigkeit, die deshalb im Antrag explizit angegeben werden muss.

Dass der genannte Personenkreis sich zunehmend für den Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung interessiert, liegt nicht nur an den komplexer gewordenen gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise im Umweltschutz und der Sozialgesetzgebung, sondern auch an ständig steigenden Zivilprozesskosten: So kostet bei einem Streitwert von 25.000 Euro die Klage in der ersten Instanz gut 5.000 Euro, in der Berufungsinstanz schon etwa 6.000 Euro – ohne Berücksichtigung von Aufwendungen für Sachverständige und Zeugen. Hat ein Besucher zum Beispiel im Lager des Versicherungsnehmers durch Beschädigung der Betriebseinrichtung einen Schaden von 25.000 Euro verursacht, so kann der Rechtsstreit durch zwei Instanzen etwa 11.000 Euro kosten, für den der Schadenersatz-Rechtsschutz eintritt.

Die Leistungen einer Firmenrechtsschutzversicherung erstrecken sich in den einzelnen Bereichen auf den Ersatz der Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie von Kosten für die gegnerische Partei und für außergerichtliche Einigungen. Als Zusatzbaustein ist auch die Erstattung von Reisekosten für Anwälte und Versicherungsnehmer vereinbar. Der Versicherungsschutz gilt üblicherweise für Europa und die außereuropäischen Randstaaten des Mittelmeeres. Allerdings ist bei der Firmenrechtsschutzversicherung für Unternehmen zu beachten, dass im Falle von räumlich und personell separierten Filialbetrieben jeder Betrieb gesondert zu versichern ist.

So unterschiedlich die Ansprüche von Unternehmern und Selbständigen an eine Firmenrechtsschutzversicherung sind, so stark differieren auch die Beiträge. Ob eine sogenannte Firmenrechtsschutz-Kombi (Allianz) mit kombiniertem Berufs-, Privat-, Verkehrs- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz oder eine Firmenrechtsschutz Plus (HDI Gerling) mit Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte, Verwaltungs-Rechtsschutz und erweitertem Straf-Rechtsschutz, stets empfiehlt sich bei einem Vergleich auch die Berücksichtigung der individuellen Situation. Denn der Versicherungsbeitrag ist nicht nur abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Lohnsumme, sondern auch von eigenen Risikopräferenzen. Seriöse Versicherungsvertreter schalten deshalb zu einem konkreten Beratungsgespräch einen hauseigenen Firmenspezialisten ein, der alle risikorelevanten Aspekte untersucht.