Trotz Special Effects, ausgereifter Computertechnik und immer weiter fortschreitender Forschung und Entwicklung müssen sich Schauspieler und andere Beteiligte beim Film in Gefahr begeben. Der Stuntman gehört längst nicht der Vergangenheit an, und auch die Kameraleute oder andere Beteiligte können am Set einen Unfall erleiden. Dadurch entstehen hohe Schadensersatzansprüche, die der Produktionsfirma gerade beim Dreh sehr ungelegen kommen können. Beide Parteien können sich allerdings wirksam mit einer Filmunfallversicherung schützen.

Unfallgefährdet sind vor allem die Schauspieler selbst sowie ihre Doubles oder professionelle Stuntdarsteller, die gefährliche Szenen drehen. Bei Actionaufnahmen oder der Arbeit mit Tieren kann ebenso schnell ein Unfall passieren wie bei gemächlicheren Dreharbeiten. Dadurch fällt nicht nur ein Darsteller aus, die Produktionsfirma kann in finanzielle Bedrängnis geraten, wenn der Unfall durch ihr Verschulden passiert ist. In jedem Fall aber muss der Schaden überbrückt werden, der durch den Ausfall des Schauspielers entstanden ist. Komparsen oder andere kleinere Rollen lassen sich oft durch alternative Kräfte ersetzen, die aber ebenfalls bezahlt werden müssen. Die Zeit bis zur Genesung des verunfallten Schauspielers muss ebenfalls ausreichend gedeckt werden.

Bei schweren Unfällen, wie sie leicht an aufwendigen Sets entstehen können, kommen unter Umständen Bergungskosten auf die Produktionsfirma zu. Das Risiko ist besonders hoch, wenn viele schwere Gegenstände im Spiel sind, beispielsweise schnelle Autos in einem Actionfilm. Auch bei der Arbeit mit größeren Tieren wie Pferden kann es erforderlich werden, verletzte Darsteller zu bergen. Die Kosten liegen je nach Unfall unterschiedlich hoch, gering sind sie aber auf keinen Fall. Die Filmunfallversicherung kommt für die Kosten auf und entlastet auf diese Weise die Produktionsfirma, wenn es zu schweren Unfällen während der Dreharbeiten kommt. Auch eine durch Unfall entstandene Invalidität der Darsteller wird von der Versicherung übernommen.

Der Tod eines Darstellers ist ein Fall, den man tunlichst vermeiden will, der aber auch vorkommen kann. Sofern der Unfall nicht durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde, wird im Falle des Todes eines Schauspielers oder Crewmitglieds die vorher vereinbarte Summe ausgezahlt. Diese hilft dem Produktionsunternehmen, den Verlust zu überbrücken und mögliche Ansprüche von den Hinterbliebenen zu regeln.