Die Feuersozietät Berlin-Brandenburg hat für ihre privaten Kunden eine spezielle Unfallversicherung für Kinder im Angebot. Der Versicherungsschutz gilt weltweit rund um die Uhr, eine Verrechnung mit den Leistungen von anderen Versicherungsträgern erfolgt nicht.

Die Feuersozietät leistet bei Unfalltod und bei jedem messbaren Invaliditätsgrad. Die im Vertrag festgelegte Invaliditätssumme sorgt dafür, dass das Kind bei einer dauerhaften körperlichen bzw. geistigen Beeinträchtigung seiner Leistungsfähigkeit eine einmalige Kapitalzahlung erhält. Verstirbt das Kind bei dem Unfall oder tritt der Tod als Folge des Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein, so zahlt die Feuersozietät die vereinbarte Todesfallleistung. Erleidet das Kind durch den Unfall eine dauernde geistige bzw. körperliche Beeinträchtigung seiner Leistungsfähigkeit von wenigstens 50 Prozent, so zahlt die Versicherung eine Unfallrente. Diese wird lebenslang zusätzlich zu der vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt. Durch den Einschluss einer Progression erfolgt nach oben hin eine stärkere Gewichtung der Invaliditätsstufen, wodurch sich die Invaliditätssumme erhöht. Die Festlegung der jeweiligen Invaliditätsstufe erfolgt durch den behandelnden Arzt.

Muss das Kind nach einem Unfall stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, zahlt die Unfallversicherung ein Krankenhaustagegeld in der vereinbarten Höhe. Die Dauer für die Zahlung beträgt maximal drei Jahre. Das anschließende Genesungsgeld wird für gleiche Anzahl an Tagen gezahlt wie das Krankenhaustagegeld, längstens jedoch für 100 Tage.

Für kosmetische Operationen im Anschluss an eine Heilbehandlung erstattet die Feuersozietät die Kosten bis zu der vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Anfallende Bergungskosten als Unfallfolgen übernimmt die Versicherung beitragsfrei bis zu einer Summe von 10.000 Euro. Eine Kurbeihilfe in Höhe von 1.500 Euro zahlt die Versicherung, wenn die Kur eine Dauer von mindestens drei Wochen hat.

Auf Wunsch des Versicherungsnehmers kann die Kinderunfall-Versicherung auch mit einer garantierten Beitragsrückzahlung abgeschlossen werden, d.h. die Beiträge werden inklusive der Überschussbeteiligung bei Vertragsende zurückgezahlt. Dieses gilt auch für den Fall, dass die Versicherung in Anspruch genommen wird. Das ausgezahlte Kapital kann z.B. für die Ausbildung des Kindes verwendet werden. Bei der Kinderunfall-Versicherung mit einer garantierten Beitragsrückzahlung wirbt die Feuersozietät mit einem gleich bleibenden Beitrag über die gesamte Laufzeit.

Bei der Kinderunfall-Versicherung mit Beitragsrückzahlung Plus gewährt die Versicherung zusätzliche Leistungen, wenn der Versicherungsnehmer vor dem 21. Lebensjahr des Kindes verstirbt, wie z.B. Beitragsweiterzahlung bis zum 21. Lebensjahr.