Die wichtigste Versicherung für ein Ferienhaus stellt die Wohngebäudeversicherung dar. Diese erstattet die Schäden, welche durch Brand, Hagel, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Viele Policen der Wohngebäudeversicherung für Ferienhäuser schließen Schäden durch weitere Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben ebenfalls ein. Je nach Lage des Ferienhauses erscheint ein Einschluss der entsprechenden Naturereignisse als unabdingbar.

Eine gute Versicherung zahlt neben den Kosten für die notwendigen Reparaturarbeiten auch den entstehenden Vermögensschaden, wenn das Ferienhaus infolge des eingetretenen Schadens zeitweise nicht vermietet werden kann. Bei der Versicherung eines Ferienhauses ist zu beachten, dass auf Grund der nicht ununterbrochenen Nutzung der Immobilie einige Schäden erst verspätet entdeckt werden. Dieser Umstand führt dazu, dass die Prämien für die Versicherung einer Ferienimmobilie grundsätzlich höher sind als die entsprechenden Versicherungsprämien für ein normal bewohntes Haus.

Ferienhaus versichern: Was braucht man neben der Immobilienversicherung?

Eine weitere wichtige Versicherung ist die Hausratversicherung, welche Schäden am beweglichen Inventar des Ferienhauses ersetzt. Hierbei sind im Gegensatz zur klassischen Hausratversicherung auch Schäden eingeschlossen, welche durch die Mieter des Ferienhauses verursacht worden sind. Diese sollten zwar eigentlich durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt werden, in der Vermietungspraxis verschweigen jedoch einige Mieter von ihnen verursachte Beschädigungen.

Bei den meisten Gesellschafen bestimmt sowohl bei der Gebäude als auch bei der Hausratversicherung die Lage des Ferienhauses die Versicherungskosten; je weiter die Immobilie von Ortskern entfernt ist und je einsamer sie liegt, desto höher ist das Risiko eines Schadens und folgerichtig die Prämie. Rabatte sind möglich, wenn der Besitzer das Ferienhaus bei der Gesellschaft versichert, bei welcher er auch die Versicherungsverträge für seinen Hauptwohnsitz abgeschlossen hat.

Vor dem Abschluss eines Vertrages muss bei der für ein Ferienhaus abgeschlossenen Versicherung darauf geachtet werden, ob die Gesellschaft die Fremdbelegung in ihren Versicherungsbedingungen begrenzt. Wenn ein Ferienhaus nahezu während des gesamten Jahres vermietet wird, hat eine nur bei einer Fremdvermietungsquote von maximal dreißig Prozent gültige Police nur wenig Sinn.

Weltweit lassen sich Ferienhäuser ohne Einschränkung der Vermietungsdauer über die Gesellschaft Hiscox versichern.