Wer ein Ferienhaus sein Eigen nennt, der möchte sich natürlich auch stets darum kümmern. Das ist in der Regel nicht immer sehr einfach, da man dieses Ferienhaus immer nur während des Urlaubs aufsucht. Natürlich kann man so ein Ferienhaus auch an andere Personen vermieten, aber es ist nie ständig bewohnt, so wie das bei einem normalen Wohnhaus der Fall ist. Aus diesem Grund sollte man sich auch überlegen, ob man für sein Urlaubsdomizil nicht lieber eine Ferienhausversicherung abschließen sollte. Was aber ist eine Ferienhausversicherung?

Eine Ferienhausversicherung muss man als eine Wohngebäudeversicherung betrachten, denn im Prinzip ist auch das Ferienhaus ein Wohngebäude. Doch bei der Nutzung unterscheiden sich die beiden Gebäude sehr stark und daher ist es unabdingbar, dass man dementsprechend auch Unterschiede in der Versicherung macht. Während das Wohngebäude in der Regel dauerhaft von Personen bewohnt wird, steht ein Ferienhaus die meiste Zeit des Jahres leer. Somit kann es durchaus vorkommen, dass ein Schaden erst sehr viel später entdeckt wird, als das normalerweise der Fall wäre. Das kann im Umkehrschluss dazu führen, dass der Schaden dadurch erheblich größer wird, weil man mit der Beseitigung nicht gleich beginnen kann. Dies stellt im Allgemeinen einen Sonderfall dar, da man normalerweise als Versicherungsnehmer alles unternehmen muss, damit der Schaden so gering wie möglich gehalten werden kann.

Wie gesagt handelt es sich bei der Ferienhausversicherung um eine Wohngebäudeversicherung, allerdings mit leicht veränderten Bedingungen. Die versicherten Risiken sind die gleichen, die man bereits aus der herkömmlichen Wohngebäudeversicherung kennt – Sturm, Feuer, Blitzeinschlag, Hagel und Leitungswasser. Was die veränderten Bedingungen angeht, so werden die Versicherungsbedingungen den Umständen angepasst, die ein Ferienhaus mit sich bringen. Besonders wird dabei berücksichtigt, dass das Ferienhaus über das Jahr gesehen die meiste Zeit leer steht. Damit können im Schadenfall auf die Versicherung höhere Leistungsansprüche zukommen. Selbst wenn das Ferienhaus auf Dauer belegt ist, da man es an andere Touristen vermietet, sind durch die ständig wechselnden Bewohner keine geregelten Verhältnisse gegeben. Das liegt auch daran, dass jeder Mensch eine andere Auffassung von Schäden am Haus hat. So kann es auch vorkommen, dass man einen Schaden erst zu spät melden kann, da der Mieter vielleicht Angst hat, dass er für den Schaden verantwortlich gemacht wird.