Wie die meisten Menschen wissen, muss jeder, der einen Schaden verursacht, dem Geschädigten diesen Schaden ersetzen. So weit, so gut, doch wie hoch können denn solche Schäden schon sein? Wer sich eine solche Frage stellt, ist wahrscheinlich alleinstehend und nur für sich selbst verantwortlich. Menschen mit Familie, insbesondere mit Kindern, denken in dieser Hinsicht etwas anders. Sie wissen um die Gefahr, dass ein Kind beim Spielen schnell mal einen Schaden verursacht, der auch mal etwas größer sein kann. Das kann die zerbrochene Fensterscheibe des Nachbarn sein, dessen Hauswand gerade als Fußballtor verwendet wurde. Aber auch ein Auto, das man einfach mal als Tafel benutzt hat, um seinen Freunden etwas aufzumalen, kann schnell eine teure Reparatur nach sich ziehen.

In solchen Fällen kann man sich glücklich schätzen, wenn man eine Familienhaftpflichtversicherung besitzt. Mit dieser Versicherung sind alle Familienmitglieder – Ehepartner und Kinder – neben dem Versicherungsnehmer mitversichert. Für die Schäden von Kindern muss man dabei beachten, dass Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr nicht deliktfähig sind. Demzufolge können sie auch keinen Schaden verursachen. Der Spruch, dass die Eltern für ihre Kinder haften, kann man nur bedingt anwenden. Dazu ist es nämlich erforderlich, dass die Eltern in diesem Fall ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Ist das Kind jedoch bereits älter als sieben Jahre, dann haftet das Kind nach dem Gesetz selbst für den verursachten Schaden und zwar in voller Höhe.

Für die Eltern bedeutet dies, dass sie solche Schäden mit einer Familienhaftpflichtversicherung regulieren können. Sollte eine solche Versicherung nicht vorhanden sein, dann kann der Geschädigte seine Forderungen direkt an das Kind richten. Er ist dann berechtigt gegen das Kind einen Schuldtitel zu erwirken, der dann dreißig Jahre Gültigkeit besitzt. Sollte das Kind dann später über ein Einkommen verfügen, kann der Geschädigte anhand dieses Titels seine Forderung sogar einklagen. Damit man seinen Kindern also nicht schon frühzeitig die finanzielle Zukunft zerstört, empfiehlt es sich eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sobald die Kinder groß sind und auf eigenen Füßen stehen, kann man sich Gedanken über den Fortbestand einer solchen Versicherung machen, aber bis es so weit ist, kann man mit der Familienhaftpflichtversicherung bedeutend ruhiger schlafen.