Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung kann die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) von jedem Versicherungsnehmer und Fahrzeugbesitzer frei abgeschlossen werden. Eine Pflicht zur Fahrzeugvollversicherung besteht also nicht. Allerdings ist diese Form der Zusatzversicherung aus dem Zweig der Autoversicherung sehr nützlich. Denn Ziel der Vollkasko-/Fahrzeugvollversicherung ist es, sämtliche Schäden am eigenen Fahrzeug vollständig abzusichern. Bei Abschluss einer Fahrzeug-Vollversicherung sollte jedoch stets darauf geachtet werden, dass die Versicherungsgeber ihre Leistungskataloge oft individualisieren. Einige Leistungen sollten jedoch stets im Umfang einer Fahrzeugvollversicherung enthalten sein.

So sollten in einer Vollkaskoversicherung alle Leistungen enthalten sein, die sich auch in einer Teilkaskoversicherung finden. In Ergänzung dazu sollten auch Vandalismusschäden in Folge von mutwilligen Beschädigungen Dritter, sowie sämtliche Unfallschäden am eigenen Fahrzeug durch Selbstverschulden mitversichert sein. Abhängig von dem tatsächlichen Leistungsumfang, welchen Versicherungsgesellschaften für eine Fahrzeugvollversicherung bieten, kann die Höhe des Beitrages sehr variieren. Davon einmal abgesehen spielen bei der Beitragsberechnung auch andere Faktoren eine wesentliche Rolle. Dies betrifft insbesondere die Typenklasse des Fahrzeuges, das Alter des Fahrzeuges, das Alter des Fahrzeugführers und die Regionalklasse. Im Übrigen hat die Vollkaskoversicherung gegenüber der Teilkaskoversicherung einen wesentlichen Vorteil. Denn in dieser befindet sich ein Schadensfreiheitsrabatt welcher sich auf die Beiträge auswirken kann.

Der Abschluss einer Fahrzeugvollversicherung ist in der Regel an einige Verpflichtungen seitens des Versicherungsnehmers gebunden. So darf das Fahrzeug ausschließlich gesetzeskonform genutzt werden und ein unberechtigter Gebrauch muss nach besten Mitteln verhindert werden. Außerdem kann das Fahren ohne gültigen Führerschein dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft im Versicherungsfall die Zahlung verweigert. Des Weiteren muss im Falle eines Schadens unmittelbar eine Meldung an die Versicherung erfolgen. Hierzu steht maximal eine Woche zur Verfügung. Auch wenn dies geschehen ist muss bei Nutzen der Fahrzeugvollkaskoversicherung der genaue Hergang der Schadensentstehung an die Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.

Aktuell gibt es zahlreiche Versicherungsgesellschaften die eine Fahrzeugvollversicherung für ihre Kunden bereitstellen. Bekannt und bewährt sind hier unter anderem die HDI Direkt, die Direct Line oder auch die Allianz. Doch genauso umfangreich wie die Versicherungsangebote für eine Fahrzeugvollversicherung sind, unterscheiden sich auch die Beitragshöhen. Diese können jährliche Unterschiede von bis zu 1.000 Euro aufweisen, dies jedenfalls geht aus einem Testergebnis der Stiftung Warentest hervor. Aus diesem Grund empfiehlt es sich in jedem Fall vor Abschluss einer Fahrzeugvollversicherung genauer zu schauen, welche Angebote wirklich gut sind.