Die Fahrzeugrechtsschutzversicherung gehört in die Kategorie der Verkehrsrechtsschutzversicherungen. Hierzu zählt weiterhin die Fahrerrechtsschutzversicherung.

Die Fahrzeugrechtsschutzversicherung bietet dem Versicherten Rechtsschutz für Risiken, die mit einem bestimmten Fahrzeug verbunden sind. Der Versicherungsnehmer ist mit Unterschrift des Versicherungsvertrages in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Insasse, Fahrer, Mieter oder Entleiher des im Vertrag aufgeführten Fahrzeugs versichert. Im Versicherungsvertrag ist unbedingt darauf zu achten, dass die Kennzeichenangabe des Fahrzeugs enthalten ist. Im Normalfall werden Familienangehörige mit in den Vertrag aufgenommen und sind somit mitversichert.

Ganz konkret bietet die Fahrzeugrechtsschutzversicherung dem Versicherten Schadenersatzrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen Strafrechtsschutz sowie Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz. Ein interessanter Aspekt ist, dass die Fahrzeugrechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer ebenfalls in seiner Eigenschaft als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer. Ein Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht besteht in diesem Fall allerdings nicht.

Wer ein nicht auf den eigenen Namen zugelassenes Fahrzeug versichern möchte, der darf über den Abschluss einer Fahrzeugrechtsschutzversicherung nachdenken. Interessant ist hierbei der Aspekt, dass sämtliche im Vertag als Fahrer aufgeführte Personen sowie sämtliche Insassen bei dieser Versicherungsart mitversichert sind.

Eine Sonderform dieser Versicherungsart ist der Fahrerrechtsschutz für Unternehmen ungeachtet ihrer Branche, Gemeinden und andere Körperschaften. Die anfallenden Versicherungsbeiträge sind in diesem Fall nicht vom Fahrer, sondern vom Unternehmen des Versicherungsnehmers zu entrichten. Bei dieser Sonderform sind sämtliche im Unternehmen tätige Kraftfahrer bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen beim Führen eines Unternehmensfahrzeugs versichert.

Einige Beispiele sind hilfreich um das Inkrafttreten der Fahrzeugrechtsschutzversicherung zu veranschaulichen. Der Versicherungsnehmer wird als Verkehrsteilnehmer von einem anderen Auto schwer verletzt. Der Führer des Fahrzeugs allerdings weist jegliche Schuld von sich. Der Versicherungsnehmer wird mit Hilfe von rechtlichen Mitteln seinen Anspruch auf Schadenersatz einklagen. Der in der Fahrzeugrechtsschutzversicherung enthaltene Schadenersatzrechtsschutz soll im Normalfall jegliche hierdurch anfallende Kosten für den Versicherungsnehmer übernehmen.

Ein weiterer Fall ist ein Bußgeldbescheid, welcher gegen den Versicherungsnehmer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit verhängt wird. Der Versicherungsnehmer weigert sich das Bußgeld zu bezahlen und klagt sein Recht ein. Dieses wird ihm letztendlich auch zugesprochen, jedoch hat er die Verfahrenskosten zu tragen. Hier soll die Fahrzeugrechtsschutzversicherung in ihrer Form als Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz sämtliche Kosten übernehmen.