Die Hausratversicherung hilft, ein gestohlenes Fahrrad zu ersetzen | In der warmen Jahreszeit übernehmen die Fahrradfahrer die Regentschaft über die Straßen. Überteuerte Benzinpreise und zeitraubende Verkehrsstaus, aber auch das Steigern der eigenen körperlichen Fitness lassen selbst passionierte Autofahrer im Sommer auf den Drahtesel umsteigen. Dabei ist der Sommer nicht nur die Zeit der Radfahrer, sondern leider auch die Zeit der Fahrraddiebe. Über 500.000 Fahrräder werden jedes Jahr in Deutschland gestohlen, die Dunkelziffer ist wesentlich höher. Ruhig schlafen kann da, wer sein Rad in der Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert hat. Heute bieten nahezu alle großen Versicherungsunternehmen einen Diebstahlschutz für Fahrräder an. Bezahlt wird dabei der Neuwert des Rades, egal, wie alt es ist. Doch bei der Versicherung ist einiges zu beachten.

Wird das Rad aus dem abgeschlossenen Schuppen oder Keller des versicherten Grundstücks gestohlen, liegt der Tatbestand eines Einbruchdiebstahls vor, das Fahrrad gilt als Hausrat und ist mit einer normalen Hausratversicherung in vollem Umfang abgesichert. Wird allerdings das Rad, wie in dem meisten Fällen, auf der Straße oder aus öffentlich zugänglichen Fahrradständern entwendet, liegt lediglich ein einfacher Diebstahl vor. Dieser ist im Rahmen der Hausratversicherung nur dann mitversichert, wenn das Fahrrad zuvor in die Police aufgenommen wurde.

Anzahl gestohlener Fahrräder je 100.000 Einwohner in ausgewählten deutschen Städten im Jahr 2014 (Quelle: STATISTA / billiger.de)

Anzahl gestohlener Fahrräder je 100.000 Einwohner in ausgewählten deutschen Städten im Jahr 2014 (Quelle: STATISTA / billiger.de)

Bedingungen der Hausratversicherung bzgl. Fahrraddiebstahl beachten

Ist der Drahtesel in die Hausratversicherung integriert, gelten weitere Bedingungen. Das Rad muss mittels Schloss an einem nicht verrückbaren Gegenstand, zum Beispiel einen Baum, eine Laterne oder einen Zaun befestigt sein. Darüber hinaus ist das Fahrrad grundsätzlich nur in der Zeit zwischen sechs Uhr morgens und 22 Uhr abends versichert. Ein Versicherungsschutz in der Nacht besteht nur, wenn das Rad zu dieser Zeit in Gebrauch ist. So ist zum Beispiel ein vor dem Kino geparkter Drahtesel auch um elf Uhr abends gegen Diebstahl geschützt, wenn der Besitzer eine Vorstellung besucht hat. Das Rad, das zur gleichen Zeit vor dem Wohnhaus seines Besitzers gestohlen wird, ist im Gegenzug nicht versichert.

Einige Versicherer, beispielsweise die AXA oder auch die Allianz, versichern das Fahrrad allerdings ohne zeitliche Einschränkung. Hier sollte die Versicherungspolice im Vorfeld genau gelesen werden. Zu beachten ist weiterhin die versicherte Summe. In der Regel übernehmen die Versicherungsunternehmen bei Fahrraddiebstählen Schäden in Höhe von ein bis zwei Prozent der Versicherungssumme.

Hausratversicherung: Fahrraddiebstahl nur unter bestimmten Bedingungen abgedeckt © Hartmut Lerch / Fotolia

Hausratversicherung: Fahrraddiebstahl nur unter bestimmten Bedingungen abgedeckt © Hartmut Lerch / Fotolia

Vorsicht reduziert das Risiko, dass das Bike gestohlen wird

Um dem Diebstahl des geliebten Zweirades entgegenzuwirken, kann man einiges tun. Hochwertig geschmiedete Ketten- oder Bügelschlösser erschweren das Knacken. Schließlich werden der Statistik zufolge in der Regel Räder entwendet, deren Schlösser in weniger als fünf Minuten geöffnet werden können. Auch werden Fahrräder an hellen, belebten Orten verständlicherweise wesentlich seltener geklaut als in dunklen Ecken. Sollte der Drahtesel trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen einmal gestohlen werden, hilft die Versicherung zumindest finanziell bei der Anschaffung eines neuen Fahrrads.