Die Direktversicherung EUROPA verspricht mit dem Tarif Basis Spar-Kasko einen günstigen Baustein für eine Kfz-Versicherung. Wer seine Kaskoschäden im Rahmen des Tarifes Spar-Kasko in einer der EUROPA-Partnerwerkstätten beheben lässt, hat einen Sparvorteil von 20 % zu erwarten.
Die günstigen Tarife sind möglich, da die EUROPA auf einen Außendienst verzichtet und die so eingesparten Kosten direkt an Ihre Kunden weiter geben kann. Eine Vielzahl an individuellen Rabatten bietet der Versicherer an. So können beispielsweise Wenigfahrer bis zu 45 % Rabatt erhalten, wer über eine Einzel- oder Doppelgarage als Abstellplatz aufweisen kann, wird mit bis zu 7 % Sparvorteil belohnt, wer einen Neuwagen mit Vollkasko versichert, kann mit bis zu 33 % Vergünstigungen rechnen. Bei Alleiniger oder Partnernutzung des Fahrzeuges können bis zu 15 % Nachlass gewährt werden, während treue Kunden mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 3 Jahren einen Bonus von 6 % erhalten. Wohneigentum wird mit 5 % Bonus honoriert und je nach Branche können nochmals 5 % an Nachlass hinzukommen.
Der Versicherungsumfang in den Kaskoversicherungen unterscheidet sich nach dem Basis- und dem Komfort-Tarif. Der Rabattretter in der Schadenfreiheitsklasse 25 ist nur im Komfort-Tarife ingeschlossen. Hier bleiben die Beitragssätze auch im Falle eines selbst verschuldeten Schadens unverändert. Gleiches gilt für die Schäden, die durch einen Marderbiss entstehen. Die Folgeschäden, die dadurch entstehen werden bis zu einem Betrag von 1000 Euro in dem Komfort-Tarif mitversichert. Im Basis-Tarif entfällt diese Regulierung. Während die Neuwertentschädigung bei Totalschäden beim Basis-Tarif bis zu einem Fahrzeugalter von 3 Monaten gewährt wird, werden beim Komfort-Tarif Fahrzeuge bis zu einem Alter von 12 Monaten zum Neuwert entschädigt. Die Ausdehnung der durch Kollision mit Wild entstehenden Schäden auf den Zusammenstoß mit allen Tieren ist nur beim Komfort-Tarif möglich. In diesem Tarif wird auch im Schadenfalle auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Dies gilt natürlich nicht bei Unfällen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss und bei Diebstahl.