Auch wenn die aktuelle Diskussion über die Absenkung des Garantiezinses bei Lebensversicherungen ganz sicher nicht im Sinne der zukünftigen Versicherten ist, so ist die Lebensversicherung immer noch einer der am meisten gewählten Formen wenn es darum geht, fürs Alter vorzusorgen. Zudem erfüllt eine Lebensversicherung auch den Zweck, dass für den Fall eines plötzlichen Todes z.B. des Hauptverdieners in einer Familie diese mit Zahlung der Versicherungssumme zumindest für einige Zeit finanziell über die Runden kommen kann. Außerdem sind Lebensversicherungen auch für Banken interessant, sollte der Versicherungsnehmer den Kauf einer Immobilie planen und die Versicherung der Bank als Sicherheit überlassen oder gar einen Teil der Finanzierung über die Lebensversicherung laufen lassen.

Für welchen Zweck letztlich eine Lebensversicherung dient ist insofern zweitrangig, weil davon ausgegangen wird, dass der Versicherungsnehmer den Ablauf der Versicherung erlebt. Und zu dem Zeitpunkt erwartet ihn in der Regel die Auszahlung einer größeren Summe Geldes, die sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammensetzt. Da ist zunächst die Versicherungssumme als größter Posten zu nennen. Des weiteren erhöht sich die Auszahlungssumme durch die Zinsen und die Überschussbeteiligung. Letztere ist keineswegs garantiert, sondern abhängig davon, wie die Versicherungsgesellschaft gewirtschaftet hat bzw. wie die Entwicklung am Kapitalmarkt allgemein ist.

Und zu guter Letzt zahlt die Versicherung dem Versicherten einen so genannten Erlebensfallbonus. Dieser wird in der Tat nur dann gezahlt, sollte der Versicherte den Ablauf seiner Lebensversicherung erleben und seine Beiträge auch bis zum Ende zahlen. Bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung indes ist die Versicherung zur Zahlung des Erlebensfallbonus nicht verpflichtet. Rein formell muss der Versicherte den Nachweis erbringen, dass er den Versicherungsablauf tatsächlich erlebt. Das geschieht durch einen so genannten Lebendbeweis. Zudem muss er durch seine letzte Beitragsrechnung bzw. den Kontoauszug nachweisen, dass er die Beiträge seiner Lebensversicherung auch tatsächlich bis zum Ablauf gezahlt hat. In Zeit der elektronischen Bankwege ist dieser Nachweis eher theoretischer Natur. Der Erlebensfallbonus ist insoweit also eine Ergänzung zur Überschussbeteiligung, den viele Versicherungen zusätzlich gewähren.