Bei Tod eines Menschen fallen für die Hinterbliebenen recht hohe Kosten an. Um diese decken zu können, bietet die ERGO Direkt die Sterbegeldvorsorge an. Sie überweist im Todesfall der versicherten Person die mit der ERGO Direkt vereinbarte Todesfallsumme, um hiermit die Bestattungskosten übernehmen zu können. Aufgrund dieser Vertragsbedingungen ist die ERGO Direkt Sterbegeldversicherung mit einer klassischen Kapitallebensversicherung zu vergleichen, wobei eine Erlebensfallleistung nicht ausgezahlt wird. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz nicht sofort eintritt, sondern erst nach einer Aufbauzeit von drei Jahren genutzt werden kann. Lediglich bei Unfall-Tod leistet die ERGO Direkt Sterbegeldvorsorge sofort in voller Höhe.

Die Höhe der Versicherungssumme, die von der ERGO Direkt im Todesfall überwiesen wird, kann ab einem Betrag von 1.500 Euro vereinbart werden. Die ERGO Direkt jedoch empfiehlt eine Todesfallleistung von mindestens 5.000 Euro, um hiermit die anfallenden Bestattungskosten decken zu können. Sofern mit der Versicherung weitere Kosten wie etwa vorhandene Kredite abgedeckt werden sollen, kann die Versicherungssumme auch deutlich höher vereinbart werden.

Bei Auszahlung im Todesfall leistet die ERGO Direkt Sterbegeld-Vorsorge allerdings nicht nur die Versicherungssumme, sondern Versicherte werden gleichfalls an den von der Versicherung erzielten Überschüsse beteiligt, so dass die Leistung auch deutlich höher ausfallen kann. Da es sich bei den Überschussanteilen um variable Beträge handelt, können diese nicht garantiert werden.

Der individuelle Beitrag für die ERGO Direkt Sterbegeldvorsorge ermittelt sich anhand des Alters und des Geschlechts der zu versichernden Person sowie anhand der gewünschten Versicherungssumme. Der Gesundheitszustand selbst wird bei der Beantragung der Versicherung nicht berücksichtigt, weshalb jedoch eine Karrenzzeit für die Leistung der ERGO Direkt beachtet werden muss.