Die Elektronische Versicherungsbestätigung, das sogenannte eVB-Verfahren, wurde am 01.03.2008 eingeführt. Es trägt dem Umstand Rechnung, dass mehr und mehr behördliche Angelegenheiten auf elektronischem Weg abgewickelt werden, um Bürger, Unternehmen und Behörden zu entlasten, wie das auch auf anderen Gebieten (zum Beispiel bei der Übermittlung von Steuererklärungen durch Unternehmen) schon länger üblich ist.

Beim Neuabschluss einer KfZ-Versicherung erhält der Kraftfahrer seither eine elektronische Versicherungsbestätigung, die auf einer zentralen Datenbank durch die Behörden abgerufen werden kann. Der Kraftfahrer selbst erhält unmittelbar nach Beantragung des Versicherungsscheins, die online erfolgen kann, die aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination bestehende VB-Nummer, mit der er die neue Versicherung den Behörden melden kann (meist bei Ummeldung eines KfZ). Es genügt ihm und der KfZ-Zulassungsstelle hierbei die bloße Mitteilung der Nummer, da die Behörde auf elektronischem Weg die Daten prüft. Weiterhin erhält er auf dem Postweg die VB-Nummer, meist sofort gesondert, später mit der Versicherungspolice.

Der Abgleich für die Elektronische Versicherungsbestätigung erfolgt über Clearingstellen. Auf Seiten der Behörden ist das das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und auf Seiten der Versicherer die Dienstleistungs-GmbH & Co. KG des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese GmbH wurde 1996 gegründet, um wichtige Dienstleistungen der Versicherer für die Kunden zu bündeln. Anfangs waren das Aufgaben wie der Zentral-und der Notruf der Autoversicherer (zum Beispiel auch an Notrufsäulen), die bis heute durchgeführt werden (in Deutschland rund 400.000 mal jährlich, rund 30.000 Anfragen zu Unfällen und Pannen im Ausland kommen hinzu). Der Service wird ständig erweitert und heute über 24-h-Callcenter abgewickelt. Seit 2008 wird auch die Elektronische Versicherungsbestätigung vorgenommen bis hin zum SMS-Service, um Kraftfahrer, Behörden und Versicherer zu unterstützen.