Prinzipiell wirkt das private Rentenmodell mit einer einmaligen Einzahlung für Verbraucher erst einmal attraktiv. Statt nun 25 Jahre oder länger monatliche Raten an den Versicherer abzustottern ist bei diesem Modell mit der einmaligen Überweisung einer größeren Summe der Grundstein für die Altersvorsorge gelegt. Dabei muss grundsätzlich zwischen der Sofortrente und einer Rentenversicherung mit einer einmaligen Einzahlung unterschieden werden.

Wenn zwischen der Einzahlung und der ersten ausgezahlten monatlichen Rente 12 Jahre liegen, ergeben sich wie bei der Kapitallebensversicherung bei der Rentenversicherung mit einmaliger Einzahlung steuerliche Vorteile. Darüber hinaus hat diese lange Frist selbstverständlich auch Vorteile bezüglich der Auszahlungen, da die Gesellschaft mit dem Geld in dieser Zeit Überschüsse erwirtschaften kann.
Die Sofortrente hingegen beginnt sofort mit der monatlichen Auszahlung nach Überweisung des Einmalbetrages an den Versicherer. Der Betrag für die monatliche Auszahlung setzt sich aus einem garantierten Teil und Überschüssen zusammen. Finanzexperten empfehlen in der Anfangszeit nur die Garantierente auszahlen zu lassen. Der Vorteil besteht darin, dass eine einmal erreichte Rentenhöhe stets erhalten bleibt, welche später steigen kann. Wer sich dagegen von Anfang an für die höchste Anfangsrente entscheidet, riskiert später Rentenkürzungen, da ein Teil dieser Zahlungen aus nicht garantierten Überschüssen besteht.

Die Erwirtschaftung von Überschüssen eines Versicherers hängt von den Anlagegeschäften der Gesellschaft, der Börse sowie der Zinslage am Markt und weiteren Faktoren ab. Deshalb kann und darf eine Versicherungsgesellschaft Überschüsse niemals garantieren.

Einige Punkte sollten beim Abschluss einer Rentenversicherung mit Einmalbeitrag darüber hinaus beachtet werden. So sind Einzahlungen in eine private Rentenversicherung beim Sterbefall des Versicherten für die u.U. Erben verloren. Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit von etwa 5-20 Jahren ab Rentenbeginn stellt die Auszahlung der Rente über diesen Zeitraum sicher. Bei vorzeitigem Ableben wird die Rente an die Erben bis zum Ablauf weitergezahlt. Alternativ kann eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden. In diesem Fall wird das Restguthaben im Todesfall an die Erben ausgezahlt. Beide Leistungen kosten jedoch Abstriche an der ausgezahlten Rente.

Geeignet ist die Rentenversicherung mit Einmalbeitrag für Personen im beginnenden Rentenalter, die ihre Rente aufstocken möchten oder aber für Personen, die bisher noch kein Geld in eine andere Rentenversicherung eingezahlt haben. Wenn sich jemand ein langes Leben wünscht und körperlich relativ fit ist dann kann dieses Rentenmodell durchaus lukrativ sein.