Wer sich gegen Vermögensschäden, welche dem Versicherungsnehmer unmittelbar durch eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Dienstpflichtverletzung einer von ihm angestellten Person zugefügt werden, schützen möchte, sollte in jedem Fall eine Personalgarantieversicherung abschließen. Diese Versicherungsform ist ebenfalls unter der Bezeichnung Eigenschadenversicherung bekannt. Gerade aufgrund der deutlich vielschichtiger ausfallenden Aufgabengebiete erscheint eine Eigenschadenversicherung für Sparkassen unabdingbar. Auf diese Weise können sich die Unternehmen gegen etwaige Folgen aufgrund personeller Fehlentscheidungen oder -leistungen effektiv absichern. Selbstverständlich kann diese Versicherungsform lediglich eine Zusatzoption zur gängigen Haftpflichtversicherung darstellen. Nur so kann eine wirksame Risikovorsorge getroffen werden, welche die Wirtschaftlichkeit einer Bank im Schadensfall aufrecht erhalten kann.

Die Besonderheit der Personalgarantieversicherung ist es, dass sich deren Versicherungsschutz breit gefächert gestaltet. Hierbei werden alle eigens ausgeführten Tätigkeitsbereich abgedeckt, wobei der umfangreiche Schutz gegen Vermögensschäden in besonderem Maß berücksichtigt wird. Allerdings betrifft dies ausschließlich verursachte Schäden, die als versichertes Bank-Institut unmittelbar erlitten werden. Zusätzlich werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittelbar geschützt. Allerdings gestaltet sich gerade dieser Punkt je nach Versicherung unterschiedlich. Manche Anbieter verzichten darauf, nach der Abwicklung eines durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Eigenschadens zustehende Rückgriffsansprüche geltend zu machen. Aus diesem Grund sollte man vor dem Abschluss einer Eigenschadenversicherung alle abgedeckten Leistungen eingehend prüfen. Bei dem Abschluss dieses Versicherungstyps sind in der Regel alle so genannten Vertrauenspersonen eingeschlossen. Dies trifft jedoch ausschließlich zu, wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Zu dieser Personengruppe zählen die eigenen Mitarbeiter sowie Mitglieder der Sparkassenorgane. Letzteres umfasst beispielsweise den Kreditausschuss oder den Verwaltungsrat. Auf dem deutschen Markt finden sich mehrere Anbieter vor, welche eine solche Versicherung zur Verfügung stellen. Neben den Versicherern GVV und LVM kann aus vielen weiteren Anbietern gewählt werden.

Die umfassten Deckungsbereiche der Eigenschadenversicherung

Nachdem eine solche Versicherung abgeschlossen wurde, werden etwaige Vermögensschäden abgedeckt. Dies ist jedoch ausschließlich der Fall, wenn sie von Vertrauenspersonen verursacht und strafrechtlich nicht relevante Hintergründe besitzen. Es werden ebenfalls Schäden jeglicher Art durch den Versicherungsschutz abgedeckt, welche aufgrund vorsätzlicher Treubruchhandlungen oder Computermissbrauch zugefügt wurden. Hinzu kommt, dass Unternehmen, welche eine Personalgarantieversicherung als vorteilhafte Pauschalvollversicherung abgeschlossen haben, in allen Deckungsbereichen abgesichert sind. Es erscheint ebenfalls möglich, eine Pauschalteilversicherung zu nutzen. In diesem Fall werden jedoch ausschließlich Risiken aus strafrechtlich nicht relevanten Verletzungen der Dienstpflicht abgedeckt.