Die Differenzkaskoversicherung, auch als Gap-Versicherung bekannt, sichert einen Fahrzeug-Leasingnehmer gegen die finanziellen Folgen ab, die durch Totalschaden oder Diebstahl des geleasten Fahrzeugs entstehen. In diesem Fall ersetzt die Vollkaskoversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners dem Händler zwar den Zeitwert des Fahrzeugs, der Leasingvertrag wird jedoch vorzeitig abgebrochen. In den meisten Leasingverträgen ist festgeschrieben, dass der Leasingnehmer für eine eventuelle Differenz zwischen dem kalkulierten Zeitwert und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Leasingende aufkommen muss. Im Fall des Totalschadens oder Diebstahls kommen deswegen auf den Leasingnehmer in der Regel erhebliche finanzielle Forderungen zu. Wurde eine Differenzkasko Versicherung abgeschlossen, zahlt diese dem Händler die Differenz zwischen dem Zeitwert des Fahrzeugs und dem Ablösewert des Leasingvertrages. Einige Versicherungsgesellschaften ermöglichen darüber hin aus den Differenzkaskoschutz nicht nur für geleaste, sondern auch für finanzierte Fahrzeuge.

Die Differenzkasko ist mitunter direkt im Leasingvertrag enthalten. Meist wird sie aber bei Abschluss des Vertrags vom Händler mit angeboten. Hier lohnen sich Vergleiche, denn die Differenzkaskoversicherung gibt es bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften auch einzeln und mitunter günstiger. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Leasingvertrag den Leasingnehmer gar nicht dazu verpflichtet, im Schadensfall für den Differenzbetrag zwischen Zeitwert und tatsächlichem Wert aufzukommen. In diesem Fall erübrigt sich natürlich der Abschluss einer Differenzkaskoversicherung.

Versicherungsgesellschaften, welche die Differenzkasko im Programm haben, sind zum Beispiel die HUK-Coburg, die Allianz oder die zu General Motors gehörende GMAC-Bank. Bei der HUK-Coburg gibt es den Differenzkaskoschutz nur in Verbindung mit einer Vollkaskoversicherung. Die Allianz und die GMAC-Bank bieten entsprechende Verträge auch einzeln an. Während sich die Versicherung der Allianz ausdrücklich nur auf geleaste und nicht auf finanzierte Fahrzeuge bezieht, gilt die Differenzkaskoversicherung der GMAC-Bank auch bei Darlehensverträgen. Hier werden zusätzlich zwei Tarife unterschieden: die Basisabdeckung und die Topdeckung. Bei der Topdeckung wird im Schadensfall die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem ursprünglichen Neuwert des Fahrzeugs erstattet.