Die Krankenversicherung des Deutschen Rings wird sowohl als Vollversicherung für nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtige Personen als auch in Form unterschiedlicher Zusatzversicherungen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Des Weiteren bietet der Deutsche Ring eine Zusatzversicherung zur Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter an. Die Krankentagegeld Versicherung leistet Zahlungen ab dem 43. Tag einer Erkrankung, so dass der Verdienstausfall durch das gegenüber dem üblichen Gehalt geringere Krankengeld ausgeglichen werden kann.

Eine der beliebtesten Zusatzversicherung ist die Aufwertung der Leistungen während eines Krankenhausaufenthalts. Mit der entsprechenden Versicherung beim Deutschen Ring erhält der Versicherungsnehmer während seiner Zeit im Krankenhaus die gleichen Leistungen wie ein Privatpatient. Der Zusatzschutz für die ärztliche Behandlung übernimmt die gesetzlichen Zuzahlungen für verordnete Arznei- und Heilmittel. Diese Versicherung kann in den Varianten „50“ und „100“ abgeschlossen werden, wobei die höherwertige Variante zusätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlte Vorsorgeuntersuchungen sowie die Behandlung beim Heilpraktiker einschließt. Beide Varianten beinhalten einen Zuschuss für Brillen und weitere Sehhilfen.

Im Bereich der Zahnzusatzversicherung werden vom Deutschen Ring die Tarife „dent 50“, „dent 100“ sowie „dent+“ angeboten, wobei der Plustarif auch die Kosten für Implantate und Inlays beinhaltet.
Den Krankenversicherungsschutz für das Ausland bezeichnet der Deutsche Ring als Reisekrankenversicherung, wobei unter dem gleichen Produktnamen auch Besucher aus dem Ausland während ihres Aufenthalts in Deutschland versichert werden können. Das Höchstalter für Neuverträge bei der Dauerpolice sowie bei Besuchern ist bei diesem Angebot jedoch auf 69 Jahre beschränkt. In Deutschland lebende Reisende bis zu einem Alter von 70 Jahren können sich für Einzelreisen bis zu 42 Tagen beim Deutschen Ring versichern.