Die Versicherungsgesellschaft Deutscher Ring bietet mit einer Feuer-Rohbau-Versicherung eine versicherungstechnische Absicherung für Bauherren und künftige Immobilieneigentümer.

Die Feuer-Rohbau-Versicherung des Deutschen Rings

Während der Rohbauphase ist nach Angaben der Versicherungsgesellschaft ein noch nicht fertiggestelltes Bauobjekt häufig Gefahren ausgesetzt. Die angebotene Feuer-Rohbauversicherung soll Versicherungsnehmern vor finanziellen Einbußen durch Feuerschäden während der Rohbauarbeiten schützen. Oftmals stehen Bauherren nach Angaben des Deutschen Rings bei Eintritt eines Feuerschadens am Rohbau ohne Feuer-Rohbau-Versicherung vor dem finanziellen Problem, dass eine etwaige Baufinanzierung häufig zur Schadensbegleichung nicht ausreicht.

Details zur Feuer-Rohbau-Versicherung

Die Versicherungsgesellschaft begrenzt den Versicherungszeitraum auf die eigentliche Rohbauphase bis zum eigentlichen Einzug und setzt hierfür ein Zeitraumlimit von 18 Monaten. Versichert wird der Rohbau und alle zur Errichtung der Immobilie notwendigen Baustoffe, die sich zum Zeitpunkt des Schadenseintritts auf dem Versicherungsgrundstück befunden haben. Als abgedeckte Gefahren nennt der Deutsche Ring Schäden durch Brände, Blitzschläge, Explosionen und Implosionen. Die aktuellen Tarife können bei der Deutsche Ring Versicherungsgesellschaft direkt oder über eine ihrer zahlreichen Agenturen und Vertretungen erfragt werden.

Sonstiges zur Feuer-Rohbau-Versicherung

Die Feuer-Rohbau-Versicherung ist für Versicherungsnehmer für eine Dauer von 18 Monaten kostenfrei, wenn der Versicherungsnehmer vor Bauantritt eine Wohngebäudeversicherung mit einer Vertragslaufzeit von mindestens fünf Jahren abgeschlossen hat.

Potenzielle Versicherungsnehmer können daher wählen, ob sie separat eine kostenpflichtige Feuer-Rohbau-Versicherung für die Dauer der Bauphase abschließen. Nach Einzug in das Bauobjekt ist es jedoch gesetzlich vorgeschrieben, eine Wohngebäudeversicherung für die Immobilie vorzuweisen. Das Angebot einer kostenlosen Feuer-Rohbau-Versicherung bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung kann sich daher unter Umständen durchaus rechnen. Die erste Prämie wäre in dem Fall erst dann zu entrichten, wenn der Versicherungsnehmer eingezogen ist und damit der Schutz der Wohngebäudeversicherung beginnt.