Mit dem Tarif BeamteKompakt bietet der Deutsche Ring einen Beihilfeschutz an, der die finanzielle Lücke zur Beihilfe schließt. Beihilfeschutz und Beihilfe decken so in der Regel zusammen 100 Prozent der entstandenen Kosten ab.

Laut Deutscher Ring stellt der Beihilfeschutz eine Rundum-Versorgung dar und verfügt über diverse zusätzliche Leistungen. Der Versicherungsschutz kann darüber hinaus durch verschiedene Bausteine den persönlichen Wünschen entsprechend angepasst werden.

Der Tarif BeamteKompakt stellt im Rahmen des Beihilfeschutzes den Basisschutz dar. Er beinhaltet Leistungen im ambulanten und stationären Bereich sowie beim Zahnarzt. Im ambulanten Bereich erstattet der Deutsche Ring die Kosten für Arznei-, Hilfs- und Verbandsmittel. Außerdem leistet er für Heilmittel im Rahmen der beihilfefähigen Höchstsätze. Die Versicherung übernimmt außerdem die Kosten für die ambulante Behandlung im Rahmen einer Kur oder in einem Sanatorium. Für Behandlungen in Verbindung mit einer Psychotherapie werden bis zu 30 Sitzungen gewährt. Der Deutsche Ring zahlt ferner für die Behandlung bei einem Heilpraktiker, für Vorsorgeuntersuchungen sowie für Schutzimpfungen.

Zu den Leistungen für einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus gehören die Behandlung durch den diensthabenden Arzt sowie die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Beim Zahnarzt übernimmt der Deutsche Ring die Kosten für Zahnbehandlungen und für Zahnersatz. Außerdem trägt er die Kosten, wenn der Zahnersatz einmal repariert werden muss. Die Versicherung leistet ferner für kieferorthopädische Behandlungen und wirbt zusätzlich mit zahnärztlichen prophylaktischen Leistungen.

Als Ergänzung zum Tarif BeamteKompakt empfiehlt der Deutsche Ring für noch bessere Leistungen die Tarife BeamteErgänzung und BeamteStationär sowie für Beamtenanwärter den Tarif BeamtenAnwärter. Der Tarif BeamteStationär ermöglicht die Behandlung als Privatpatient im Krankenhaus, mit einer Unterbringung im Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Spezialisten. Der Tarif BeamteErgänzung bietet laut Deutscher Ring Spitzenkomfort beim Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt sowie im Krankenhaus.