Bereits im Jahr 2000 bzw. 2001 wurde die so genannte Riesterrente ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die einer von vielen Experten befürchteten Altersarmut entgegen wirken soll. Denn aufgrund des demografischen Wandels müssen immer mehr ältere Menschen von statistisch weniger verdienenden Personen finanziert werden. Die um die Inflation bereinigten staatlichen Renten werden folglich sinken müssen.

In den Jahren nach der Erschaffung der Riesterrente konnte man diese lediglich in Form von geförderten Versicherungen nutzen. Mittlerweile sind auch geförderte Bausparverträge und Fondssparpläne zugelassen, was die Attraktivität von Riesterverträgen eindeutig steigert. Alle Einzahlungen des Kunden und auch die staatlichen Förderungen vom Anbieter garantiert werden – auch bei einer Anlage im Fondssparplan.

Beispiel Deka BonusRente

Einer der Anbieter, welche die Riesterrente in Form eines Fondssparplanes anbieten, ist die Deka – ein Verbundpartner der Sparkassen. Mit der so genannten DekaBonusRente bietet die Deka einen geförderten Riesterfondssparplan an, der nach dem so genannten „Lebenszyklusmodell“ gestaltet ist. Nach diesem sollte der Aktienanteil im Sparplan höher sein, wenn der Sparer noch jung ist. Im fortgeschrittenen Alter hingegen wird der Fokus eher auf eine stabile und sichere Wertanlage gelegt – der Aktienanteil wird geringer. Laut Anbieter erfolgt also eine schrittweise Umschichtung in schwankungsärmere Wertpapiere. Das sind beispielsweise Renten- und Geldmarktfonds.

Die Anlage der Gelder erfolgt breit gestreut in weltweit agierenden Unternehmen. Wie bei anderen Anbietern auch, kann die Ablaufleistung eines solchen Sparplanes nur prognostiziert werden. Dabei wird oft von Wertentwicklungen in Höhe von 5% in der Ansparphase und 2% in der Auszahlphase ausgegangen. Sachlich betrachtet sind das realistische Werte. Allerdings gibt es keine Garantie, dass diese auch tatsächlich erreicht werden. Vor Abschluss sollte man deshalb mit anderen Angeboten verglichen werden, wobei man sich jedoch nicht von den prognostizierten Ablaufleistungen „blenden“ lassen darf.

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