Auch wenn der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für die Verbraucher nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, so sollte sie dennoch in jeden Haushalt gehören. Denn bei einem Schaden, egal ob aus Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit verursacht, haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen; auch mit dem was in Zukunft erwirtschaftet wird. Gerade bei Personenschäden oder hohen Sachschäden entstehen oft Zahlungen, die ein Leben lang geleistet werden müssen und die oftmals den finanziellen Ruin bedeuten. Wer da ohne eine private Haftpflichtversicherung durchs Leben geht weiß oft gar nicht, welches Risiko dabei eingegangen wird.

Daher ist es in jeder Lebenslage und in jeder Lebensphase notwendig eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Wichtig dabei ist auch die Höhe der Deckungssumme. Denn die Versicherung zahlt nur Schäden bis zu einer bestimmten Höhe.

Um auf der ganz sicheren Seite zu stehen sollte eine möglichst hohe Deckungssumme vereinbart werden. Zwar werden auch Deckungssummen von 2 Millionen Euro angeboten, doch erscheint diese Summe angesichts möglicher Personenschäden zu knapp bemessen. Die Mindestdeckungssumme einer Familie mit Kindern sollte daher mindestens 2,5 Millionen Euro betragen. Auch angesichts der Beitragsdifferenz kann durchaus eine höhere Deckungssumme vereinbart werden. Inwieweit allerdings eine angebotene Deckungssumme von 10 Millionen Euro abgeschlossen werden sollte hängst auch in erster Linie davon ab, welche Zusatzleistungen der Vertrag dann weiter beinhaltet. Denn oftmals werden z.B. Mietschäden in den „besseren Tarifen“ mit 50.000 € pauschal mit versichert. Auch Schäden durch deliktunfähige Kinder, also Kinder unter 7 Jahren, sind generell nicht versichert. Bei den Spitzentarifen indes reguliert die Versicherung Schäden dieser Art wie auch den Verlust des Hausschlüssels mit der Folge eines dann notwendigen Austausches der gesamten Hausschließanlage.

Neben der Deckungssumme ist auch wichtig, wer in der Privathaftpflicht mitversichert ist. Bei einem Single-Tarif sind nur Schäden, die der Versicherungsnehmer verursacht, abgedeckt. Ein Lebensgefährte, Freund oder naher Verwandter indes muss entweder selbst eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben oder der Versicherungsnehmer muss in den dann teureren Familientarif wechseln.