Die Debeka ist 1905 zunächst ausschließlich als Krankenversicherung entstanden. Heute stellt das Unternehmen den kompletten Versicherungsschutz für Privathaushalte zur Verfügung. In Deutschland zählt die Debeka-Gruppe zu den ersten zehn Unternehmen, wenn es um Bausparen und Versicherungen geht. Nach eigenen Angaben sind ihr größtes Kapital, ihre Unabhängigkeit von irgendwelchen Kapitalgebern, das sehr gute Preis-Leistungs-Verhältnis bei all ihren Produkten sowie ihr Außendienst, der nur aus angestellten Mitarbeitern besteht. Die Kfz-Versicherung der Debeka verfügt in der Haftplicht-, Voll- und Teilkaskoversicherung über die Leistungspakete Standard und Top.
Im Rahmen des Standard-Tarifs liegt die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung für jede zu Schaden gekommene Person bei 8 Millionen Euro. Gegen Mehrbeitrag kann der Abschluss eines Autoschutzbriefes vereinbart werden. Rabattretter, Mallorcapolice oder Auslandsschadenschutz sind in der Haftpflichtversicherung des Standard-Tarifs nicht vorhanden.
Die Entschädigung zum Neupreis nach einem Totalschaden, bei Diebstahl oder Zerstörung erfolgt in der Vollkaskoversicherung in den ersten 6 Monaten nach der Erstzulassung. Die Grenzen für die Entschädigung von abhanden gekommener Sonderausstattung liegen bei der Debeka im Standard-Tarif für Radio-, Video- und Audiosystemen bei 1.000 Euro sowie für Navigationssysteme bei 2.500 Euro. Im Standard-Tarif übernimmt die Debeka keine Kosten für die Entsorgung nach einem Totalschaden, die Zulassung eines neuen Fahrzeuges nach Totalschaden des alten Kraftfahrzeugs oder für einen Mietwagen.
Innerhalb der Teilkaskoversicherung gewährt die Debeka im Standard-Tarif, genau wie in der Vollkaskoversicherung, eine Neupreisentschädigung nach Diebstahl, Zerstörung oder Totalschaden innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Datum der Erstzulassung. Die Entschädigungsgrenzen für Sonderausstattungen entsprechen denen in der Vollkaskoversicherung. Die erweiterte Wildschadenklausel gilt für Wölfe, Bären, Marderhunde und Waschbären. Eine Erweiterung für Elementarschäden besteht in der Teilkaskoversicherung des Standard-Tarifs nicht. Infolge von Marderbiss sind Schäden an Schläuchen, Leitungen und Kabeln versichert. Folgeschäden sind im Versicherungsschutz jedoch nicht enthalten.
Ebenfalls nicht versichert sind das Austauschen von Schlössern nach einem Raub oder einem Einbruchdiebstahl sowie der Ersatz von Betriebsmitteln nach einer Reparatur.