Ein ganzes Jahr lang freut man sich auf den wohlverdienten Urlaub. Das Urlaubsziel wurde ausgewählt, die Reise gebucht und alle Vorkehrungen getroffen. Beim langersehnten Jahresurlaub schaut man nicht so auf die Kosten, und unter diesem Aspekt wurde die Reise auch geplant und bezahlt. Ein angenehmer Direktflug und eine komfortable Ferienwohnung, oder ein Aufenthalt in einer exklusiven Clubanlage soll den Urlaub unvergesslich machen. Und nun, kurz vor der Abreise, wird ein Mitglied der Reisegruppe krank, die Reise kann nicht angetreten werden. Wird die Reise nun storniert, fallen natürlich Stornokosten an. Die Höhe dieser Stornokosten hängt davon ab, wie knapp vor Abreise storniert werden muss. Das heißt, es muss nicht nur auf den Urlaub verzichtet werden, sondern man verliert auch noch Geld.
Nicht so, wenn man vorausblickend eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen hat. Die Debeka Reiserücktrittskosten-Versicherung als ein Anbieter unter vielen deckt solche Verluste ab. Sie gilt für die Stornierung der Reise, den verspäteten Reiseantritt und greift auch, wenn man, durch Schuld eines öffentlichen Verkehrsmittels, zum Beispiel einen Anschlussflug versäumt. Laut Angaben des Anbieters leistet die Debeka Reiserücktrittskosten-Versicherung sowohl für die direkt versicherten Personen als auch, bei bestimmten Stornogründen, für die Angehörigen der versicherten Person. Als versicherte Ereignisse gelten hierbei nicht nur schwere Erkrankung, sondern natürlich auch Unfall, Schwangerschaft und vieles mehr.
Bei der Stornierung einer Reise vor Reiseantritt bekommt man vom Reisebüro nur einen Teil der Gesamtkosten rückerstattet, den Rest ersetzt dann die Debeka Reiserücktrittskosten-Versicherung. Muss die Reise nicht ganz storniert werden, sondern kann zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden, so ersetzt die Debeka Reiserücktrittskosten-Versicherung bei einem versicherten Schadensfall, laut Bedingungen, die Mehrkosten dieses verspäteten Reiseantritts. Darunter versteht man zum Beispiel die anfallenden Umbuchungsgebühren eines Flugtickets auf einen späteren Zeitpunkt.
Auch verspricht die Debeka Reiserücktrittskosten-Versicherung Hilfe, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung hat und man somit ein Anschlussverkehrsmittel versäumt. Hier werden, laut Vertrag, die Mehrkosten einer eventuell notwendigen Umbuchung bis zu einem gewissen Betrag übernommen. Besteht, aufgrund der Verspätung, Notwendigkeit zu einer Übernachtung, so ist auch hier Kostenersatz vorgesehen.
Natürlich gibt es bei der Debeka Reiserücktrittskosten-Versicherung, wie bei allen Versicherungen, auch Pflichten für den Versicherungsnehmer (Obliegenheiten) und Ausschlussgründe. Daher ist eine genaue Informationseinholung, zum Beispiel beim Reisebüro oder dem Versicherungsanbieter direkt, vor Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung unbedingt zu empfehlen.