Eine Basis Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden, so will es der Gesetzgeber. Diese Bestimmungen gelten natürlich auch für die Debeka BasisRente BA1. Empfohlen wird daher im Allgemeinen, den Rentenbeginn auf das siebenundsechzigste Lebensjahr fest zu setzen. Sobald die Zahlung erfolgen kann, hat der Versicherte die Möglichkeit, die Rentenzahlung ganz flexibel abzurufen, nämlich zwischen dem frühesten Zeitpunkt, das ist ab dem 60. Lebensjahr, und dem Beginn der gesetzlichen Rente – also spätestens mit dem Alter von siebenundsechzig. Bei der Debeka BasisRente BA 1 setzt sich die Rente zusammen aus der Leistungsvereinbarung bei Vertragsbeginn und einer Rente, die sich aus der so genannten Überschussbeteiligung ergibt. Bei der Debeka BasisRente BA1 werden die erwirtschafteten Überschüsse dem Versicherten jährlich gut geschrieben. So kann der Versicherte selbst entscheiden, wie diese angelegt werden sollen. Er hat die Möglichkeit, zwischen einer sicherheitsorientierten Anlage in Form von Einmalbeiträgen, oder eher ein wenig Risiko behafteter – aber hier kann natürlich auch der Gewinn höher sein – als Aktienfonds-Anteile. Bei der Debeka BasisRente BA1 werden diese Anteile dann im DWS Vermögensbildungsfonds I angelegt.
Der Kunde kann bei der Debeka BasisRente BA1 auch die Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit vereinbaren und mit in die Versicherung einschließen lassen. Damit sind eventuelle finanzielle Probleme im Falle einer Berufsunfähigkeit – entweder durch einen Unfall oder durch Krankheit bedingt – abgesichert. Bei der Debeka BasisRente BA1 ist dann im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Beitragszahlung mehr zu leisten – ohne dass sich am vereinbarten Beginn der Rentenzahlung oder an der auszuzahlenden Rente etwas ändert. Es wird vielmehr in diesem Fall bei der Debeka BasisRente BA1 bis zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Weitere Details zur Debeka BA1 Basis-Rente
Da sich aus diesem Vertrag auch Steuervorteile ergeben, kann der Vertrag nicht vererbt werden. Nicht ausgeschlossen ist jedoch der Erhalt von Leistungen im Todesfall. Dies gilt für den Ehepartner oder auch für Kinder, die noch Anspruch auf Kindergeld haben. Falls der Tod vor Rentenbeginn eintreten sollte, wird bei der Debeka BasisRente BA1 ein Anspruch auf Beitragsrückgewährung fällig. Tritt der Tod nach dem Rentenbeginn ein, so gibt es eine so genannte „Rentengarantiezeit“. Diese Leistungen werden bei der Debeka BasisRente BA1 in Form einer lebenslangen Rente an den Ehemann oder an die Ehefrau ausgezahlt. Sollte kein Ehepartner vorhanden sein, so wird das Kapital, das zur Verfügung steht, zeitlich begrenzt und zu gleichen Teilen an die kindergeldberechtigten Kinder gezahlt. Da die Berechtigung, Kindergeld zu erhalten, mit dem 25. Lebensjahr erlischt, endet auch die Zahlung zu diesem Zeitpunkt bei der Debeka BasisRente BA1. Im Falle, dass keine Person des aufgeführten Personenkreises mehr leben sollte, werden auch keine Leistungen bezahlt.
Die Zahlungsmodalitäten der Debeka BasisRente BA1 sind flexibel gestaltbar: so kann sich der Kunde entscheiden, je nach seinen finanziellen Möglichkeiten, ob er im Rahmen einer Sonderzahlung die Leistungen seiner Rente aufstocken möchte. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Sonderzahlungen bei der Debeka BasisRente BA1 – die laufenden Beiträge zusammen gerechnet, nicht die steuerliche Höchstgrenze überschreiten darf. Auch eine Dynamik kann bei der Debeka BasisRente BA1 – das heißt eine Erhöhung von Leistung und Beitrag – vereinbart werden. Diese vertraglich vereinbarte Dynamik erfolgt automatisch durch die Versicherungsgesellschaft, kann aber auch jederzeit wieder ausgesetzt werden.