Auf Festplatten, Servern oder anderen Datenträgern gespeicherte Daten können durch die unvorhergesehene Beschädigung der Hardware, aber auch durch Bedienfehler oder vorsätzlichen Eingriff Dritter verloren gehen. Was im privaten Bereich zwar ärgerlich, aber meist zu verkraften ist, kann für Unternehmen zum Existenzrisiko werden. Technisch betrachtet ist eine Wiederherstellung der Daten durch Spezialisten in vielen Fällen möglich, aber teuer. Hinzu kommen finanzielle Schäden durch entgangenen Umsatz und unter Umständen Schadenersatzforderungen, falls sensible Daten verloren gegangen sind.
Gegen die finanziellen Folgen eines Datenverlustes können sich Unternehmen mitunter im Rahmen einer Elektronikversicherung schützen. Ob sich der Versicherungsschutz der Elektronikversicherung im Einzelfall jedoch auch auf den Datenverlust bezieht oder nur auf Hardwareschäden, ist abhängig vom Anbieter und vom Tarif. Weiterhin gibt es Unterschiede, welche Schäden genau versichert sind und unter welchen Voraussetzungen. Bei einigen Angeboten ist nur die Datenwiederherstellung versichert, bei anderen auch bestimmte Folgeschäden.
Datenverlustversicherung als Bestandteil der Elektronikversicherung
Grundsätzlich muss die Ursache für den Datenverlust als Risiko im Rahmen der Elektronikversicherung erfasst sein. Hier kommen unter anderem Schäden durch Wasser, Brand, Stromausfall, Diebstahl oder Bedienfehler infrage. Zusätzliche Risiken müssen gegebenenfalls zusätzlich versichert werden. Die meisten Versicherungen verpflichten den Versicherungsnehmer, regelmäßig Sicherungskopien zu erstellen und diese separat aufzubewahren. Wird das vernachlässigt, besteht kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung. Auch durch Malware oder Hacker verursachter Datenverlust ist mitunter als Versicherungsschaden ausgeschlossen, da der Einsatz geeigneter Firewalls und Anti-Viren-Software vorausgesetzt wird. Eine Datenverlustversicherung für Unternehmen ermöglichen beispielsweise die Gothaer Versicherung, die AXA und die auf Medienberufe spezialisierte exali media-versicherung.
Für privat genutzte Computer gibt es neben der Elektronikversicherung noch andere Möglichkeiten, sich gegen die Kosten einer notwendigen Datenwiederherstellung abzusichern. Eine Hausratversicherung deckt diese Schäden üblicherweise nicht ab, es sei denn, der Schutz gegen Datenverlust wurde als Versicherungsleistungen explizit vereinbart. Ursache für den Datenverlust muss jedoch eine über die Hausratversicherung versicherte Gefahr sein, also zum Beispiel Feuer, Wasser oder Blitzschlag. Bei Bedienfehlern oder Datenverlust durch Malware ist eine Versicherungsleistung in der Regel ausgeschlossen. Einen Schutz gegen Datenverlust im Rahmen der Hausratversicherung ermöglicht zum Beispiel die Gothaer Versicherung.
Interne und externe Festplatten kann man übrigens auch einzeln gegen Datenverlust infolge eines Festplattencrashs schützen. So bietet zum Beispiel der Festplattenhersteller Freecom gegen eine einmalige Gebühr von knapp 30 Euro einen dreijährigen Versicherungsschutz an.